Beiträge für Minijobs 2019
Welche Beiträge, Steuern und Umlagen Arbeitgeber für Minijobber bis zur 450 Euro-Grenze abführen müssen, steht in dieser Tabelle: für das aktuelle Jahr und rückwirkend für vorige Jahre. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Beitragsart, die Beitragsgruppe und den Prozentsatz der Abgabe, die durch die Minijob-Zentrale eingezogen wird.
Beiträge für Minijiobs
Beiträge/Steuern/Umlagen | Beitragsgruppe | Prozentsatz |
---|---|---|
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung | 6000 | 13,00 % |
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 6000 | 5,00 % |
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung | 0500 | 15,00 % |
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 0500 | 5,00 % |
Beitrag zur Rentenversicherung | 0100 | 3,60 % |
Beitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 0100 | 13,60 % |
Einheitliche Pauschsteuer | St | 2,00 % |
Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | |
Umlage für Krankheitsaufwendungen (80 %) | U1 | 0,90 % |
Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (100 %) | U2 | |
bis 31.5.2019: | 0,24 % | |
ab 1.6.2019: | 0,19 % |
Stand
Erstellt am: 27.05.2019
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Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu geben. Die Krankenkassen ziehen die Beiträge zur Sozialversicherung ein und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.
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