Wahlerklärung Umlage-/Erstattungssatz (U 1) – Tarifwahl online
Tarifwahl online
Das Ausgleichsverfahren im Krankheitsfall (U 1) der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse sieht die Möglichkeit vor, zwischen verschiedenen Erstattungssätzen zu wählen. So können Sie die für Sie ideale Kombination auswählen. Bitte beachten Sie, dass Sie einen (anderen) Erstattungssatz nur wählen können, wenn
- ein Jahreswechsel ansteht zum 01.01. des Folgejahres.
- Ihr Beitragskonto im vorangegangenen Jahr (oder davor) geschlossen wurde und nun wiedereröffnet wird.
- für Sie erstmals ein Beitragskonto eingerichtet wird.
Ihre Wahl üben Sie direkt online aus. Weitere Formalitäten sind nicht notwendig. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung per Post, damit Missverständnisse ausgeschlossen werden.
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AOK Nordost
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