Rubrik: Studenten

Beschreibung

Studierende können als Minijobber oder als Werkstudenten angestellt werden. Bei einer Anstellung als Werkstudent fallen keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung an – das gilt für den Studenten und auch für Sie als Arbeitgeber. Ein paar Regeln müssen Sie jedoch beachten.

Drei junge Personen in einem Gespräch.

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