Aktionen und Angebote für Arbeitgeber: Januar
Lesen Sie im AOK-Arbeitgeber-Newsletter: Zentrale Postadresse * Vorteile der AOK * Unterstützung in der Corona-Krise * Gehaltsrechner für 2021 * Beiträge und Rechengrößen
Zentrale Postadresse der AOK Niedersachsen
Kundenservice per Post
Um Digitalisierungsprozesse weiterzuentwickeln und optimal zu nutzen, organisiert die AOK Niedersachsen die Poststeuerung neu. Künftig gibt es daher nur noch eine zentrale Poststelle mit einer einheitlichen Postadresse für die gesamte Eingangspost der AOK Niedersachsen. Für Firmenkunden bedeutet dies, dass sie Post an die AOK Niedersachsen ab jetzt auch immer an das Großkundenpostfach 30142 Hannover und den Geschäftsbereich Firmenkunden adressieren sollten, damit die eingehende Korrespondenz schnell zugeordnet und bearbeitet werden kann.
Beispiel für künftige Adressierung:
AOK Niedersachsen
Max Mustermann (Angabe optional)
Geschäftsbereich Firmenkunden
30142 Hannover (Großkundenpostfach)
Wenn Briefe an Kunden mit einem Rücksendeblatt verschickt werden, bittet die AOK Niedersachsen zudem darum, dass diese für die Beantwortung genutzt werden, damit der richtige Ansprechpartner sie direkt erhält. Mit den Kunden vereinbarte abweichende Anschriften oder Postadressen bleiben selbstverständlich erhalten.
Neues Kassenwahlrecht: Vorteile der AOK nutzen
Seit 1. Januar 2021 ist es für Versicherte deutlich einfacher, die Krankenkasse zu wechseln. Auch für Arbeitgeber lohnt es sich, genau hinzuschauen, wo ihre Mitarbeiter und sie mit ihrem Unternehmen am besten aufgehoben sind. Die AOK bietet viele Vorteile – von Arbeitshilfen fürs Personalbüro bis zu Angeboten der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Da die coronabedingten Kontaktbeschränkungen die Arbeitswelt maßgeblich verändert haben, hat die AOK ihre digitalen Angebote deutlich ausgebaut. Online-Seminare, Online-Trainings oder Fachbroschüren zum Download erleichtern Mitarbeitern im Personalbüro die tägliche Arbeit und bieten volle Flexibilität. Als führende Krankenversicherung auf dem Gebiet der Betrieblichen Gesundheitsförderung kümmert sich die AOK außerdem mit maßgeschneiderten Konzepten um die körperliche und psychische Fitness der Beschäftigten.
Als Arbeitgeber können Sie jetzt die Möglichkeiten des neuen Kassenwahlrechts nutzen und von den zahlreichen Vorteilen der AOK profitieren.
Mit Zuversicht ins neue Jahr starten
Die Corona-Pandemie stellt die Arbeitswelt weiter vor enorme Herausforderungen. Den Blick trotzdem positiv in die Zukunft zu richten – dabei unterstützt die AOK in den nächsten Wochen mit einer Vielzahl von Angeboten:
- Mit umfassenden Informationen rund um den Jahreswechsel, zu Entwicklungen bei Kurzarbeit oder Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen bleiben Unternehmen immer auf dem Laufenden.
- Arbeitgeber erfahren außerdem, wie sie Mitarbeiter mit einfachen Maßnahmen vor einer Corona-Infektion schützen können, wie Führungskräfte auch die Psyche und das Durchhaltevermögen von Mitarbeitern stärken und wie eine digitale Willkommenskultur für neue Beschäftigte gelingen kann.
- Best Practices aus den verschiedensten Branchen zeigen, wie man aus der Situation trotz der schwierigen Umstände das Beste macht – mit innovativen, zukunftsweisenden Ideen, die auch andere Betriebe inspirieren können.
Mehr zu den Best Practices und den weiteren Themen rund um die Corona-Pandemie erfahren Sie hier.
AOK-Gehaltsrechner: auf aktuellem Stand für 2021
Mit dem praktischen Brutto-Netto-Rechner ermitteln Mitarbeiter im Personal- und Lohnbüro mit nur wenigen Angaben neben dem Nettogehalt der Beschäftigten auch die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die steuerlichen Abzüge. Das Online-Tool, das zum Beispiel bei Gehaltsverhandlungen eine nützliche Hilfe sein kann, steht nun auch in der aktualisierten Version für 2021 zur Verfügung.
Zur Berechnung geben Arbeitgeber die relevanten Daten ein:
- das Bruttogehalt,
- den Berechnungszeitraum,
- das Bundesland des Beschäftigungsorts,
- das Geburtsjahr,
- die Steuerklasse und
- die zuständige AOK.
Das Ergebnis können Sie als PDF- oder Excel-Datei auf dem eigenen PC speichern. Der Gehaltsrechner kann auch das Nettogehalt für Beschäftigte ermitteln, die nicht in der AOK versichert sind. Natürlich können auch Beschäftigte selbst den Rechner nutzen, um ihr Nettogehalt nach Abzug von Steuer- und Sozialversicherungszahlungen zu berechnen.
Auch der Minijob- und Übergangsrechner wurde für das Jahr 2021 auf den aktuellen Stand gebracht. Mit seiner Hilfe lassen sich die aktuellen Nettobezüge und Arbeitgeberabgaben bei geringfügigen Beschäftigungen bis 450 Euro (Minijobs) ermitteln, aber auch für Tätigkeiten im Übergangsbereich bis 1.300 Euro (Midijobs).
Die beiden kostenfreien AOK-Rechner finden Sie hier.
Alle Zahlen für 2021 auf einen Blick
Für alle, die die wichtigsten Beitragssätze und Rechengrößen in der Sozialversicherung gern übersichtlich und kompakt zusammen haben, bietet die AOK Niedersachsen das PDF „Daten, Fakten und Termine 2021“ zum Download (und zum Ausdrucken) an. Sie finden dort alle Werte auf einen Blick:
- Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
- Sozialversicherungsbeiträge für Minijobber
- Zusatzbeitrag der AOK Niedersachsen
- Beitragsbemessungsgrenzen, Einkommensgrenzen und Jahresarbeitsentgeltgrenzen
- Bezugsgrößen und Sachbezugswerte
- Umlagen zur Entgeltfortzahlungsversicherung
- Beitragszuschüsse für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer oder privat Versicherte.
Stand
Erstellt am: 14.01.2021