Aktionen und Angebote für Arbeitgeber: Dezember
Lesen Sie im AOK-Arbeitgeber-Newsletter: Erinnerungsservice * Covid-19 führt zu langen Fehlzeiten * Hilfe bei psychischen Sorgen * Online-Training Krankenkassenwahlrecht * Online-Seminar als Video: Trends & Tipps * Prüfung des Jahresarbeitsentgelts * Beiträge und Rechengrößen * Mit dem Rad zur Arbeit
Übersicht
- Neuer Erinnerungsservice für Download aktualisierter Broschüren
- Covid-19 führt zu langen Fehlzeiten – auch nach Klinikaufenthalt
- Hilfe bei psychischen Sorgen in der Corona-Krise
- Online-Training zum Krankenkassenwahlrecht
- Video zum Online-Seminar Trends & Tipps
- Prüfung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts
- Beiträge und Rechengrößen auf einen Blick
- AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ trotz Corona-Krise ein Rekord
Neuer Erinnerungsservice für Download aktualisierter Broschüren
Mit dem neuen Erinnerungsservice können sich Arbeitgeber zukünftig benachrichtigen lassen, wenn die Fachbroschüren aktualisiert zum Download bereitstehen. Um Arbeitgeber auf dem neuesten Stand zu halten, werden die Fachbroschüren rund um Themen der Sozialversicherung jeweils zum Jahreswechsel umfassend aktualisiert. Der neue Erinnerungsservice stellt sicher, dass Arbeitgeber diese Aktualisierungen nicht verpassen. Dazu einfach auf die gewünschten Broschüren klicken und über den Download-Button den Erinnerungsservice auswählen. So erhalten Sie automatisch eine E-Mail, wenn alle Broschüren aktualisiert ab Anfang Februar wieder im Arbeitgeberportal für Sie bereitstehen. Zurzeit bietet die AOK bereits diese angepassten Broschüren an:
- Fachkräfte aus dem Ausland
- Krankenkassenwahlrecht
Arbeitgeber, die lieber die Print-Broschüren erhalten wollen, können ihre Bestellung weiterhin wie gewohnt über den Button „Bestellung“ vormerken. Kurz und knapp bringen Experten in den Fachbroschüren die wichtigsten Regelungen rund um die Sozialversicherung auf den Punkt.
Covid-19 führt zu langen Fehlzeiten – auch nach Klinikaufenthalt
Wer wegen Covid-19 im Krankenhaus behandelt wurde, fiel auch danach häufig krankheitsbedingt im Betrieb aus. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Im März und April 2020 wurde bei insgesamt 27.300 AOK-versicherten Beschäftigten eine Infektion mit Covid-19 nachgewiesen. 3.700 dieser Personen mussten stationär behandelt werden. Der Krankenstand der betroffenen Beschäftigten lag in den ersten zehn Wochen nach ihrem Klinikaufenthalt mit 6,1 Prozent deutlich höher als bei der nicht infizierten Vergleichsgruppe mit gleicher Alters- und Geschlechtsstruktur (2,8 Prozent). Ursächlich für die Fehlzeiten bei den Erwerbstätigen, die zuvor wegen Covid-19 im Krankenhaus behandelt worden waren, waren vor allem Infektions- und Atemwegserkrankungen, die vermutlich im Zusammenhang mit der Covid-19-Infektion standen. Wegen dieser Erkrankungen fehlten Beschäftigte in den ersten zehn Wochen nach dem stationären Aufenthalt siebenmal so lange wie die Vergleichsgruppe ohne SARS-CoV-2-Infektion. Die gravierenden Auswirkungen der Erkrankung zeigen sich auch in der hohen Sterblichkeitsrate der stationär behandelten Beschäftigten. Sie lag im Beobachtungszeitraum bei 3,3 Prozent. Die Zahl ist laut den WIdO-Autoren besonders besorgniserregend, da Menschen mit einem durchschnittlichen Alter von 47 Jahren betroffen waren.
Hilfe bei psychischen Sorgen in der Corona-Krise
Mit dem neuen Online-Training „get.calm and move.on“ fördert die AOK zusammen mit verschiedenen Kooperationspartnern ein praktisches Hilfsangebot für Menschen, die sich durch die Corona-Krise psychisch besonders belastet fühlen. Entwickelt wurde das Programm, das sich mit „Ruhig bleiben und weitergehen“ übersetzen lässt, von der Psychologin Hanna Heckendorf sowie Professor Dirk Lehr von der Leuphana Universität Lüneburg. In zehn Schritten von jeweils 45 Minuten lernen die Teilnehmer dabei, wie sie Anspannung, Stress und Sorgen entschärfen können und neue Kraft schöpfen, um die neuen Herausforderungen anzugehen. Das Online-Training bietet viele Anregungen und Übungen, um etwas Erleichterung in den Alltag zu bringen – trotz der aktuellen Sorgen um Gesundheit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit.
Wenn Sie als Führungskraft für sich oder einen Mitarbeiter Unterstützung suchen, finden Sie hier weiterführende Informationen.
Online-Training zum Krankenkassenwahlrecht
Die Krankenkassenwahl wird ab dem 1. Januar 2021 einfacher. Das regelt eine Gesetzesänderung. Was das konkret für Unternehmen und Personalabteilungen bedeutet, darüber informiert ein neues interaktives Online-Training der AOK. Arbeitgeber erfahren zum Beispiel, was das neue sofortige Wahlrecht bedeutet, welche Ausnahmen es gibt und wie der praktische Ablauf aussieht. Erörtert wird auch, wie sich das Krankenkassenwahlrecht bei bestehendem Versicherungsverhältnis auswirkt und welche Meldepflichten für den Arbeitgeber beim Kassenwahlrecht bestehen. Das kostenfreie Lernprogramm der AOK dauert etwa 20 Minuten. Es lässt sich perfekt in den Arbeitsalltag einbauen, denn die Teilnehmer können das Online-Training starten oder beenden, wann und wo sie wollen.
Dieses und weitere interessante Online-Trainings, mit denen Sie Ihr fachspezifisches Wissen verbessern können, finden Sie hier.
Video zum Online-Seminar Trends & Tipps
Das Video zum Online-Seminar Trends & Tipps 2021 informiert über alle relevanten Neuerungen in der Sozialversicherung, die zum Jahreswechsel anstehen. Egal ob Änderungen beim Krankenkassenwahlrecht, angepasste Regeln bei der Kurzarbeit und bei Minijobs oder die anstehenden Neuerungen in den Meldeverfahren zur Sozialversicherung – das Video liefert Arbeitgebern in rund 60 Minuten ein kompaktes Update. Außerdem finden Sie im AOK-Arbeitgeberportal das Themenspezial zum Jahreswechsel 2020/21 mit weiterführenden Informationen unter anderem zu:
- Neues bei Meldungen zur Sozialversicherung
- betriebliche Altersversorgung und Zahlstellen-Meldeverfahren
- Änderungen bei Minijobs
- neues Krankenkassenwahlrecht
- Stundung und Ratenzahlung von SV-Beiträgen
- Versicherungspflicht – im Fokus: Auszubildende und Gesellschafter
- Arbeitnehmer und Rentner: Das ist neu in der Sozialversicherung.
- Entschädigung während Quarantäne
- Beiträge zur Sozialversicherung: Was gilt bei Kurzarbeit, Prämien, Gutscheinen und Mindestlohn?
- Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland
Die einzelnen Themen werden jeweils mit einem Kurzvideo und einem vertiefenden Fachbeitrag zum Download erörtert. Individuelle Fragen können Sie im spezialisierten AOK-Expertenforum stellen. Alle Angebote finden Sie hier.
Prüfung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts
Wichtig zu wissen für Arbeitgeber und Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung: Mit dem neuen Jahr 2021 steigt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) auf 64.350 Euro. Wenn bisher krankenversicherungspflichtig Beschäftigte mit ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt sowohl über der allgemeinen JAE-Grenze von 2020 (62.550 Euro) als auch über der von 2021 liegen, sind diese Beschäftigten ab dem 1. Januar 2021 krankenversicherungsfrei.
Übrigens: Mit dem JAE-Rechner der AOK ermitteln Sie ganz einfach das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt Ihrer Mitarbeiter.
In der AOK-Fachbroschüre „Beschäftigung und Sozialversicherung“ finden Sie weitere Informationen zu Beginn und Ende der Versicherungspflicht, zu Minijobs und Versicherungsfreiheit.
Beiträge und Rechengrößen auf einen Blick
Die Beitragssätze in allen Sozialversicherungszweigen für Arbeitnehmer und Minijobber für das kommende Jahr sind übersichtlich im Arbeitgeberportal der AOK zusammengestellt. Außerdem gibt es hier die aktuellen Grenzwerte und Sachbezugswerte für 2021. Damit Arbeitgeber keinen Termin für die Meldungen und Beitragszahlungen verpassen, steht dort auch ein Überblickskalender mit allen Terminen bereit. Den Kalender gibt es sowohl zum Download als auch zum Export in Ihren elektronischen Kalender.
Alles Wichtige zu den Beiträgen und Rechengrößen finden Sie hier.
AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ trotz Corona-Krise ein Rekord
Die Corona-Pandemie hat einiges durcheinandergewirbelt – auch die Mitmachaktion der AOK „Mit dem Rad zur Arbeit“. Trotzdem radelten in diesem Jahr von Juni bis September rund 265.000 Beschäftigte mit. Das sind 15.000 Teilnehmer mehr als im Vorjahr – ein neuer Rekord. Geradelt wurde diesmal nicht nur zur Arbeit, sondern coronabedingt auch rund ums Homeoffice. Für viele Betriebe und ihre Mitarbeiter war das eine tolle Möglichkeit, gerade in dieser Zeit etwas Normalität, Ausgleich und Bewegung in den Alltag zu bringen. Dass es bei der Aktion vor allem um den Spaß an gesunder Bewegung geht, verrät auch ein Blick auf die #mdrza-Aktionspinnwand, auf der die Teilnehmer vor allem während der Aktionsmonate ihre Erlebnisse, Eindrücke und Erfolgsgeschichten teilten.
Warum es sich für Beschäftigte lohnt, in die Pedale zu treten, und wie Arbeitgeber die Teilnahme an der Aktion im nächsten Jahr begleiten können, erfahren Sie hier.
Stand
Erstellt am: 15.12.2020