Beschäftigung von Altersrentnern
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bei Rentnern
In der Arbeitslosenversicherung tritt unabhängig von einem Rentenbezug Versicherungsfreiheit ein, sobald der Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht hat. Dies gilt künftig nur noch für die Beschäftigten. Ab 2022 tragen Arbeitgeber für Rentner, die die Altersgrenze überschritten haben, wieder die Hälfte des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung.
Auch 2022 erhöhte Hinzuverdienstgrenze
Im Jahr 2022 gilt weiterhin eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro für Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente. Bereits für die Jahre 2020 und 2021 wurde die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 auf 44.590 beziehungsweise 46.060 Euro erhöht. Grund dafür ist, dass es aufgrund der Coronapandemie vielerorts zu Personalengpässen kommt. Der Gesetzgeber will damit die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt weiter erleichtern.
Die Änderungen zum Jahreswechsel bei der Beschäftigung von Rentnern sind Thema des Videos und des Fachbeitrags, der zum Download bereitsteht.
Trends & Tipps 2022: Beschäftigung von Altersrentnern
Die Themen im Überblick
- Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung
- Rente und Hinzuverdienst
Alle Informationen erhalten Sie kompakt und verständlich aufbereitet in unserem Fachartikel zum Download.
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Stand
Zuletzt aktualisiert: 22.11.2021
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Wenn ein Rentner so viel hinzuverdient, dass es sich auf die Rentenzahlung auswirkt, spielt das auch eine Rolle bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung.
Bei der Beschäftigung von Rentnern sind sozialversicherungsrechtlich Besonderheiten zu beachten. Die verschiedenen Arten des Rentenbezugs spielen ebenfalls eine Rolle.