Expertenforum - Zeitkonto-Auszahlung im Todesfall

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  • 01
    Zeitkonto-Auszahlung im Todesfall

    Guten Tag,

    ein Arbeitnehmer, der im Mai 2023 letztmalig eine Lohnzahlung erhalten hat (aufgrund von Krankengeldbezug), ist im August 2024 verstorben. Seine angesammelten Überstunden sollen nun ausbezahlt werden. Welchem Abrechnungszeitraum sind diese Überstunden zuzuführen?


     

  • 02
    RE: Zeitkonto-Auszahlung im Todesfall

    Hallo CLui,
     
    bei der von Ihnen beschriebenen Auszahlung der Überstunden handelt es sich um laufendes Arbeitsentgelt. Bei laufendem Arbeitsentgelt gilt in der Sozialversicherung das Entstehungsprinzip. Werden die Mehrarbeitsstunden aus mehreren Monaten bzw. Jahren gesammelt ausbezahlt, so sind die jeweiligen Zeiträume, in denen sie angefallen sind, nochmals rückwirkend aufzurollen. Die Mehrarbeitsstunden werden letztlich immer in dem Monat verbeitragt, in dem sie tatsächlich angefallen sind.
     
    Eine Abrechnung als einmaliges Arbeitsentgelt ist in einem solchen Fall nicht zulässig.
     
    Sofern die Monate, denen die Mehrarbeitsstunden zuzuordnen sind, nicht bereits bis zu den maßgebenden Beitragsbemessungsgrenzen mit Beiträgen belegt waren, sind sie nach den Regelungen für laufendes Arbeitsentgelt beitragspflichtig abzurechnen. Diese Regelung gilt auch, wenn die Entstehung der Überstunden bereits mehrere Jahre zurückliegt.
     
    Dadurch ergeben sich ggf. auch Änderungen der Jahresentgelte bei bereits übermittelten Unterbrechungs-, Jahres- oder Abmeldungen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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