Beitragssätze 2019
Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag ist ergänzt um den jeweiligen Zusatzbeitrag der AOK. Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Verwaltungsräte der AOKs individuell. Ergänzend finden Sie hier die Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren.
Beitragssätze 2019
Krankenversicherung | Beitragsgruppe | Beitragssatz |
---|---|---|
Allgemein | 1000 | 14,6 % |
Ermäßigt | 3000 | 14,0 % |
Weitere Beitragssätze | Beitragsgruppe | Beitragssatz |
---|---|---|
Allgemeine Rentenversicherung | 0100 | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 0010 | 2,5 % |
Insolvenzgeldumlage | 0050 | 0,06 % |
Pflegeversicherung | 0001 | 3,05 % |
Pflegeversicherung mit Kind, mit Beihilfe-/Heilfürsorgeanspruch ¹ | 0002 | 1,525 % |
Pflegeversicherung Kinderlose | 0001 | 3,3 % |
Pflegeversicherung Kinderlose, mit Beihilfe-/Heilfürsorgeanspruch ¹ | 0002 | 1,775 % |
Künstlersozialabgabe | --- | 4,2 % |
Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren
Versicherungszweig | Prozentsatz |
---|---|
Krankenversicherung | |
bis zum 28.2.2019 gilt ein Gesamtbeitragssatz von | 15,6 % |
ab dem 1.3.2019 gilt 14,6 % zuzüglich Zusatzbeitragssatz der AOK Hessen | 15,5 % |
Krankenversicherung (Bezieher von Renten und Landabgaberenten nach dem ALG) | |
bis zum 28.2.2019 gilt ein Gesamtbeitragssatz von | 8,3 % |
ab dem 1.3.2019 gilt 7,3 % zuzüglich Zusatzbeitragssatz der AOK Hessen | 8,2 % |
¹ Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Beamte und für beschäftigte Beamtenwitwen/‑witwer und Vollwaisen von Beamten sowie für versicherungspflichtige Rentner mit eigenen Beihilfeansprüchen.
Stand
Zuletzt geprüft am: 01.07.2019
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