Rubrik: Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren U1

Beschreibung

Erkranken Mitarbeitende und werden arbeitsunfähig, erhalten sie in aller Regel vom Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das Gehalt weiter. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Diese Belastung wird für Klein‑ und Mittelbetriebe bis zu 30 Beschäftigten durch das Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 aufgefangen. Nach der Entgeltfortzahlung beginnt in der Regel der Bezug von Krankengeld von der Krankenkasse. Der Transfer der notwendigen Daten erfolgt im EEL-Verfahren elektronisch.
Der Datenaustausch EEL wird unter anderem auch bei Kinderkrankengeld und Mutterschaftsgeld genutzt.

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