Neues aus der Sozialversicherung
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AOK Hessen Die Gesundheitskasse.
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04 • 2024 Der Arbeitgeber-Newsletter |
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Guten Tag, heute erhalten Sie die neue Ausgabe unseres Newsletters für Arbeitgeber, „gesundes unternehmen“, mit folgenden Themen: |
Beschäftigung oder Selbstständigkeit? Die berufliche Neuorientierung in die Selbstständigkeit erfordert sorgfältige Planung und Vorbereitung. Welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte bei einer Selbstständigkeit wichtig sind. |
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„Mit dem Rad zur Arbeit“ – jetzt anmelden
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Es geht wieder los: Ab 1. Mai startet die AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“. Alle Radfreundinnen und -freunde können sich jetzt schon anmelden und am Social Media-Gewinnspiel teilnehmen. |
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Bewegung im Arbeitsalltag Beschäftigte, die sich regelmäßig bewegen oder sportlich aktiv sind, sind meist länger gesund und leistungsfähig. Praktische Tipps für Bewegungsangebote, die sich unkompliziert in jedem Betrieb umsetzen lassen. |
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Impressum Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des § 5 TMG: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts
Detlef Lamm (Vorstandsvorsitzender) Basler Str. 2 61352 Bad Homburg
Telefon: 0800 1 23 23 18 Telefax: 0561 5106-4979 Kontakt Internet: www.aok.de/hessen
Vertreter im Sinne des Presserechts (§ 55 Abs. 2 RStV): Dr. Michael Karner Basler Str. 2 61352 Bad Homburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sonnenberger Str. 2 / 2 a 65193 Wiesbaden
USt.-ID: DE114110216
IK (Institutskennzeichen)/Kassennummer 105313145
Produktion: Ministry Group GmbH Kanalstraße 28 (Hinterhaus) | D-22085 Hamburg T.: +49 40 27 15 15 30 F.: +49 40 27 15 15 40 www.ministrygroup.de
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Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO*): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. *Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Bildnachweise: Bilder: © AOK
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