Wahlerklärung für den Umlage-/Erstattungssatz der AOK-Ausgleichskasse U1 (Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit)
Tarifwahl online
Mit den gestaffelten Umlage- und Erstattungssätzen der AOK Hessen können Sie die Entgeltfortzahlungsversicherung bei Krankheit Ihren individuellen Erfordernissen anpassen.
Ein Tarifwechsel in der Entgeltfortzahlungsversicherung U1 ist zum 1. Januar eines Jahres möglich.
Ab Mitte Oktober 2021 werden Sie an dieser Stelle die Möglichkeit haben, den Tarifwechsel wieder online zu beantragen.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 12.02.2021
Kontakt zur
AOK Hessen
AOK/Region ändern
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.