Wahlerklärung für den Umlage-/Erstattungssatz der AOK-Ausgleichskasse U1 (Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit)
Tarifwahl online
Mit den gestaffelten Umlage- und Erstattungssätzen der AOK Hessen können Sie die Entgeltfortzahlungsversicherung bei Krankheit Ihren individuellen Erfordernissen anpassen.
Ein Tarifwechsel in der Entgeltfortzahlungsversicherung U1 ist zum 1. Januar eines Jahres möglich. Bis zum 10. Februar 2023 kann der Tarif für das Kalenderjahr 2023 gewechselt werden.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 29.12.2022
Kontakt zur
AOK Hessen
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.