Neues bei den Meldungen zur Sozialversicherung
Ausbau des maschinellen Meldeverfahrens
Zum Jahreswechsel 2021 stehen eine ganze Reihe von Änderungen an, die vor allem im 7. SGB-IV-Änderungsgesetz sowie in Besprechungsergebnissen der Spitzenverbände der Sozialversicherung festgelegt wurden. Die Digitalisierung des maschinellen Meldewesens wird weiter ausgebaut, so werden zum Beispiel Mitgliedsbescheinigungen ab Januar nur noch elektronisch ausgestellt. Daneben gibt es einige kleinere Neuerungen, die auf eine Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung abzielen.
Im Video stellt AOK-Sozialversicherungs-Experte Klaus Herrmann die wichtigsten Neuerungen vor.
Video Jahreswechsel: Meldungen
Die Änderungen im Überblick
- Elektronische Anforderung fehlender Jahresmeldungen
- Wegfall des Kennzeichens Mehrfachbeschäftigung
- Nur eingetragene Lebenspartnerschaften zählen beim Statuskennzeichen
- Klarstellung beim Bestandsprüfungsverfahren
- Stornierungsmeldungen
- Lohnsteuermerkmal bei Minijobs kommt erst 2022
- Angaben zum Geburtsland und zur europäischen Versicherungsnummer
- Ausfüllhilfe und Datenspeicher
- Elektronische Mitgliedsbescheinigung
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Stand
Erstellt am: 03.09.2020
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