Entsendungen in verschiedene Staaten
Beschäftigung in der EU und in Abkommensländern
Bei der sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung gibt es eine Klarstellung für Fälle, in denen ein Beschäftigter in der EU und gleichzeitig oder zwischendurch in Staaten, mit denen bilaterale Sozialversicherungsabkommen bestehen, arbeitet. Der Grundsatz ist: Es wird immer zuerst geprüft, wie das anwendbare Recht nach dem Gemeinschaftsrecht der EU festzulegen ist. Danach erst wird das Abkommensrecht angewandt.
Dabei geht es um diese Sachverhalte:
- Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren EU-Mitgliedstaaten sowie Entsendung in einen Abkommensstaat
- Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren EU-Mitgliedstaaten sowie gewöhnliche Beschäftigung in einem Abkommensstaat,
- Vorübergehender Einsatz in einem Abkommensstaat sowie Entsendung in einen anderen EU-Mitgliedstaat
Jeder Sachverhalt ist im Einzelnen zu prüfen und zu bewerten. Soll deutsches Recht weitergelten und ist das nach EU- und Abkommensrecht nicht der Fall, kann unter Umständen eine Ausnahmevereinbarung geschlossen werden.
Entsendungen nach dem Brexit
Zu unterscheiden sind Entsendungen, die bis 31. Dezember 2020 begonnen haben (Altfälle), und solche die nach 1. Januar 2021 stattfinden (Neufälle).
Wenn in Altfällen die Verhältnisse unverändert andauern, gelten die bisherigen Bestimmungen nach EU-Recht weiter. Wer also am 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich erwerbstätig war und den deutschen Rechtsvorschriften unterlag, für den gelten die deutschen Rechtsvorschriften, solange er sich ununterbrochen in dieser Situation befindet.
Neufälle werden nach dem zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU vereinbarten Handels- und Kooperationsabkommen (Partnerschaftsvertrag) bewertet. Im Rahmen dieses Abkommens gelten für Entsandte ab 1. Januar 2021 die bisherigen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unter bestimmten Voraussetzungen weiter. Dabei ist auch das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 weiterhin anwendbar.
Mehr Informationen zu Entsendungen erhalten Sie im Video und im Fachbeitrag, der zum Download bereitsteht.
Trends & Tipps 2022: Entsendungen
Die Themen im Überblick
- Beschäftigung in der EU und in Abkommensländern
- Entsendungen nach Großbritannien nach dem Brexit
Alle Informationen erhalten Sie kompakt und verständlich aufbereitet in unserem Fachartikel zum Download.
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Stand
Erstellt am: 08.11.2021
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Um bei einer Entsendung die Anwendung unterschiedlicher Rechtssysteme zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen außereuropäischen Staaten bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen.
Um bei vorübergehenden Beschäftigungen im europäischen Ausland die Anwendung unterschiedlicher Rechtssysteme zu vermeiden, haben die EU-Staaten Regeln zur Festlegung des anwendbaren Rechts beschlossen.