Bereit für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung?
Nächste Etappe für die digitale Betriebsprüfung
Künftig wollen die Rentenversicherungsträger Betriebsprüfungen im Bereich Sozialversicherung elektronisch vornehmen – mit dem Instrument der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP). Im Rahmen des euBP-Verfahrens haben Arbeitgeber und Steuerberater die Möglichkeit, die für die Prüfung relevanten Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungs- und Buchhaltungssystem elektronisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu übermitteln. Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten werden mit Hilfe einer Prüfsoftware analysiert und die daraus gewonnenen Ergebnisse als Hinweise für die Prüfung genutzt.
Einsparpotenziale und Effizienzgewinne im Rahmen der euBP ergeben sich allerdings nur, wenn die zu sichtenden Entgeltunterlagen den Arbeitnehmern nicht mehr in Papierform zugesandt, sondern in elektronischer Form übermittelt werden. Deshalb sind Entgeltunterlagen ab 1. Januar 2022 in elektronischer Form zu führen.
Ziel ist es, die Betriebsprüfung mit diesen Daten maschinell zu unterstützen und den Aufwand einer herkömmlichen Betriebsprüfung für alle Beteiligten zu verringern. Unter Umständen kann eine Prüfung vor Ort gänzlich entfallen. Nach Abschluss der Prüfung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Ergebnisse elektronisch abzurufen.
Die Nutzung des Verfahrens ist ab 1. Januar 2023 grundsätzlich verpflichtend.
Mehr Informationen erhalten Sie im Video und im Fachbeitrag, der zum Download bereitsteht.
Trends & Tipps 2022: Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
Die Themen im Überblick
- Zeitplan Einführung der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung
- Vorteile der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung
- Entgeltunterlagen in elektronischer Form
- Technisches Verfahren und Voraussetzungen
Alle Informationen erhalten Sie kompakt und verständlich aufbereitet in unserem Fachartikel zum Download.
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Stand
Erstellt am: 08.11.2021
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