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Schlaf – ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Online Seminar der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: Schlaf – ein bedeut­samer Wirtschaftsfaktor
 
 
 
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
 
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
für ein wirtschaftlich erfolgreiches Deutschland sind aus­ge­schla­fe­ne Mitarbeiter die Voraussetzung. Schlaf macht wach und leistungsfähig! Je nach Studie füh­len sich bis zu 43 % der Deutschen am Tage „ziem­lich oft“, „meistens“ oder „immer müde“ und nicht aus­ge­schla­fen. Mehr als 80 % der Erwerbstätigen zwi­schen 35 und 65 Lebensjahren klagen über Schlaf­pro­ble­me. Mehr als 40 % der Schichtmitarbeiter lei­den an Schlaf­stö­rungen. Menschen mit Schlaf­stö­rungen sind im Durch­schnitt 2,8-mal länger krank­ge­schrie­ben als Menschen ohne Schlaf­stö­rungen. Mü­dig­keits­be­dingt scheinen der deutschen Wirtschaft bis zu 55 Mil­li­ar­den Eu­ro verloren zu gehen. Gesunder Schlaf fördert aber nicht nur das Leis­tungs­vermögen und die Produktivität am Arbeitsplatz, sondern auch die Ge­sund­heit.

Dr. Weeß erklärt im Vortrag, wie die Errungenschaf­ten der modernen industrialisierten Welt, wie elek­trisches Licht, Schichtarbeit, Fernsehen, Internet, Smartphone und ständige Erreichbarkeit in ihren Auswir­kun­gen sich auf das Schlafvermögen des Ein­zelnen auswirken. Es werden Schlaf­mythen entlarvt und das 1x1 des Schlafens, wichtige Tipps für einen gesunden und erholsamen Schlaf, werden kurzweilig und un­ter­haltsam dem Zuhörer dargeboten.
 

Anmeldecode: 4-51120102
Stichwort: „Schlaf“
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
 
 
Termin
 
 
 
   
 
 
 
 
30. September 2021   10:30 – 12:00 Uhr
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
 
  Referent  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
 
 
 
 
 
 
 
 
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streit­bei­legung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. *Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung ver­brau­cher­recht­li­cher Streitig­keiten
Information gemäß § 36 Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz: Wir neh­men nicht an einem Streit­­bei­­le­­gungs­­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stelle teil.

Bildnachweise:
Bild „Header“: AOK

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