Seminar-on-demand: Neuerungen bei der eAU
Mehr Flexibilität mit neuem Seminarformat
Die AOK hat ein neues Angebot für Arbeitgeber entwickelt: das Seminar-on-demand. Zum Auftakt gibt es wichtige Informationen für Unternehmen zu Neuerungen bei der eAU und praktische Tipps zur Fehlervermeidung beim Abruf der eAU-Daten. Das 45-minütige Video kann während der Seminarlaufzeit von 8 bis 20 Uhr an drei Tagen im September zu jedem beliebigen Zeitpunkt angesehen werden. Damit sind die Teilnehmenden zeitlich flexibel.
Ergänzt wird das Seminar-on-demand durch Live-Chats, in denen AOK-Fachleute von 8 bis 20 Uhr für Fragen der Teilnehmenden bereitstehen. Nach Ablauf des Seminar-on-demand-Zeitraums ist das Video auf dem AOK-Fachportal für Arbeitgeber zu finden – allerdings ohne Chatmöglichkeit.
Folgende Fragen werden im Seminar-on-demand beantwortet:
- Wann ist der Abruf der eAU-Daten sinnvoll?
- Für welche Fälle ist das eAU-Verfahren auch 2025 ausgeschlossen?
- Welches Verfahren gilt, wenn die Entgeltfortzahlung endet, und wie erfährt der Arbeitgeber davon?
- Wie lange kann ein Arbeitgeber die eAU-Daten abrufen?
- Welche Fehler sollten vermieden werden, damit der Abruf funktioniert?
- Wie können Steuerberatende die eAU-Daten der Beschäftigten ihrer Mandantinnen und Mandanten abrufen?
- Wie funktioniert der Abruf der eAU-Daten mit dem SV-Meldeportal?
- Wie erfährt man bei Krankenhausaufenthalten das tatsächliche Entlassungsdatum?
- Welche Informationen bekommt der Arbeitgeber von Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen?
- Was passiert beim Krankenkassenwechsel?
- Was bringen die Neuerungen ab 2025?
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Donnerstag, 19. September 2024
Sie erhalten im Anschluss an Ihre Anmeldung die Zugangsdaten zu der Videoaufzeichnung und zu dem Chat an dem ausgewählten Tag.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 15.07.2024
Passende Informationen zu den Themen Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung, Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Höhe der Entgeltfortzahlung
Daten zur Berechnung von Krankengeld, Kinderkrankengeld oder Mutterschaftsgeld, sogenannte Entgeltersatzleistungen, übermitteln Arbeitgeber elektronisch an die Krankenkassen.
Beschäftigte haben von Beginn einer Arbeitsunfähigkeit an Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer in der Regel von maximal sechs Wochen.
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