Regeln für Grenzgänger und Entsendete
Arbeitsort des Arbeitnehmers während der Corona-Pandemie
Reisewarnungen, Qurantäneregeln und im Extremfall die Schließung von Grenzen erschweren während der Corona-Pandemie das Arbeiten im Ausland. Das Sozialversicherungsrecht richtet sich nach dem Tätigkeitsort des Arbeitnehmers. Was gilt, wenn Arbeitnehmer durch Grenzschließungen vorübergehend ihren üblichen Arbeitsort nicht erreichen können und zum Beispiel aus dem Homeoffice arbeiten, hat der GKV-Spitzenverband präzisiert.
Grenzgänger nach Deutschland
Für Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland, die in Deutschland arbeiten, gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht. Daran ändert sich nichts, wenn sie vorübergehend ihre Tätigkeit ganz oder teilweise von zu Hause verrichten. Sollte es von den Behörden des Mitgliedsstaats gefordert werden, ist die Ausstellung einer A1-Bescheinigung möglich.
Grenzgänger ins Ausland
Für Personen, die normalerweise in einem EU-Mitgliedstaat tätig sind, vorübergehend aber ihre Arbeit in ihrem Heimatort in Deutschland erledigen, gilt umgekehrt dasselbe. Ausgestellte A1-Bescheinigungen bleiben für die Zeit der Corona-Krise weiterhin gültig.
Unterbrechung oder Verschiebung einer Entsendung
Wird eine geplante Entsendung ins EU-Ausland nicht angetreten, eine Entsendung unterbrochen oder vorzeitig beendet, ist eine Information des Arbeitgebers an die gesetzliche Krankenversicherung nicht erforderlich, wenn
- die Unterbrechung voraussichtlich nicht länger als zwei Monate dauert,
- das Ende des Auslandseinsatzes sich insgesamt nicht nach hinten verschiebt.
Auch in diesen Fällen bleiben A1-Bescheinigungen weiter gültig.
Verschiebt sich das Ende der Entsendung nach hinten, ist eine neue Entsendebescheinigung zu beantragen. Ist die Fortsetzung der Entsendung nicht geplant, muss der Arbeitgeber das der Krankenkasse melden.
Diese Regeln gelten auch für Personen, für die Ausnahmevereinbarungen getroffen wurden.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 05.01.2021
Passende Informationen zum Thema Regeln für Grenzgänger und Entsendete
Ob Saisonkräfte oder entsendete Arbeitnehmer – Arbeitgeber sind gefragt, wenn es um die Sozialversicherung ihrer Beschäftigten geht.
Mehr erfahrenBei Fragen rund um das Thema Arbeitgeberservice
Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner