Änderungen bei Midijobs
Überblick über das neue Recht
Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 28. Juni 2022 wurden zum 1. Oktober 2022 die Entgeltgrenzen bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich angehoben. Eine Beschäftigung im Übergangsbereich liegt vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 520,01 Euro bis 1.600,00 Euro (ab 2023: 2.000 Euro im Monat beträgt und regelmäßig diese Grenze im Monat nicht übersteigt.
Beitragsentlastung für Beschäftigte
Die Neuregelungen führen für die Beschäftigten mit einem Arbeitsentgelt im unteren Übergangsbereich ab 520,01 Euro zu einer stärkeren beitragsrechtlichen Entlastung. Mit zunehmendem Arbeitsentgelt nimmt der Beitragsanteil des Arbeitgebers gleitend ab, bis er bei einem Arbeitsentgelt in Höhe der oberen Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von 1.600,00 Euro (ab 2023: 2.000 Euro) seine reguläre Höhe von derzeit rund 20 Prozent erreicht.

Stand
Erstellt am: 08.11.2022