Änderungen bei Midijobs

Seite 2/4: Änderungen bei Midijobs
Eine Beschäftigung im Übergangsbereich beginnt ab einem regelmäßigen Entgelt von 520,01 Euro im Monat. Die SV-Beiträge in diesem unteren Bereich trägt zunächst der Arbeitgeber voll. Das ändert sich mit steigendem Entgelt des Midijobbers.
Inhaltsübersicht
Weiter zu Seite 3

Überblick über das neue Recht

Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 28. Juni 2022 wurden zum 1. Oktober 2022 die Entgeltgrenzen bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich angehoben. Eine Beschäftigung im Übergangsbereich liegt vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 520,01 Euro bis 1.600,00 Euro (ab 2023: 2.000 Euro im Monat beträgt und regelmäßig diese Grenze im Monat nicht übersteigt.

Beitragsentlastung für Beschäftigte

Die Neuregelungen führen für die Beschäftigten mit einem Arbeitsentgelt im unteren Übergangsbereich ab 520,01 Euro zu einer stärkeren beitragsrechtlichen Entlastung. Mit zunehmendem Arbeitsentgelt nimmt der Beitragsanteil des Arbeitgebers gleitend ab, bis er bei einem Arbeitsentgelt in Höhe der oberen Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von 1.600,00 Euro (ab 2023: 2.000 Euro) seine reguläre Höhe von derzeit rund 20 Prozent erreicht.

Stand

Erstellt am: 08.11.2022

Inhaltsübersicht
Weiter zu Seite 3
Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
Aktuelles
Expertenforum der AOK Bremen/Bremerhaven

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Grafik Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.