BGF: Gesetzliche Grundlagen und Steuervorteile für Arbeitgeber
Neuerungen durch das Präventionsgesetz
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) gehört schon seit mehr als 25 Jahren zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Am 25. Juli 2015 trat das Präventionsgesetz in Kraft. Es stärkt die Betriebliche Gesundheitsförderung als Aufgabe der GKV.
Dabei fördern insbesondere die Krankenkassen die Ermittlung betriebs- oder branchenspezifischer Bedarfe der Mitarbeiter, um so passgenaue Angebote wie Seminare, Workshops oder Kurse für die Verbesserung der Beschäftigtengesundheit machen zu können.
Das Gesetz fordert auch die Kooperation aller Sozialversicherungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement. So arbeiten in der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung sowie die Rentenversicherung Hand in Hand bei der Etablierung von BGM. Verschiedene Handlungsfelder der einzelnen Partner können und sollen durch die anderen Partner ergänzt und bereichert werden.
Dies geschieht vor allem auf der Ebene der konzeptionellen Erweiterung der Handlungsfelder und Branchen sowie der Gestaltung von Kooperationsmöglichkeiten. Gesellschaftlich werden sowohl auf Bundesebene mit einer Bundesrahmenempfehlung als auch auf Landesebene mit den Landesrahmenvereinbarungen Ziele formuliert, die in Prävention und Betrieblicher Gesundheitsförderung erreicht werden sollen.
Im Herbst 2019 wird erstmals ein gemeinsamer NPK-Präventionsbericht veröffentlicht werden, der dann alle vier Jahre erscheinen wird.
Neuer Leitfaden Prävention
Der GKV-Spitzenverband hat aufgrund der Vorgaben des neuen Präventionsgesetzes auch den Leitfaden Prävention der GKV aktualisiert und im Jahr 2019 publiziert. Darin legt der GKV-Spitzenverband die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und der Betrieblichen Gesundheitsförderung fest. Die Krankenkassen dürfen nur Maßnahmen fördern, die dem Leitfaden entsprechen.
Zentrales Anliegen ist es, ein qualitätsgesichertes Angebot zu gewährleisten: Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung müssen immer exakt auf die Bedürfnisse im Unternehmen zugeschnitten sein. Welche Maßnahmen empfehlenswert oder notwendig sind, wird vorher mithilfe detaillierter Analysen ermittelt.
Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen gilt: Erfolgreiche BGF umfasst gleichzeitig gesundheitsgerechtes Verhalten und gesunde Arbeitsbedingungen. Anders gesagt: Verhaltens- und Verhältnisprävention. Aufgabe der Krankenkassen ist es, sowohl einen gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil zu fördern, als auch eine gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung zu unterstützen. Ebenso soll eine überbetriebliche Vernetzung und Beratung etabliert werden.
Die besondere Situation im Pflegemarkt
Im Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG), das 2019 in Kraft trat, will der Gesetzgeber erste Schritte bei der Behebung des Fachkräftemangels in der Kranken- und Altenpflege einleiten. Kern des Programms sind 13.000 neue Stellen in der Altenpflege. Zudem ist gerade die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) für Pflegekräfte zentral für das Thema „gesund pflegen“ und wird in Zukunft weiter an Bedeutung zunehmen.
Schon heute fühlen sich viele Pflegekräfte am Limit – körperlich und seelisch. Am Arbeitsplatz sind sie hohen Belastungen ausgesetzt. Sie arbeiten im Schichtdienst, stehen unter hohem Zeitdruck und müssen mit emotional belastenden Situationen umgehen.
Der demografische Wandel führt dazu, dass es immer mehr ältere Menschen gibt und somit auch die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigen wird. Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) haben berechnet, dass es bis zum Jahr 2035 rund vier Millionen Pflegebedürftige geben wird. Das bedeutet gleichzeitig, dass 175.000 zusätzliche Pflegekräfte in Deutschland benötigt werden.
Die Pflegebedürftigen können nur dann optimal versorgt werden, wenn auch die Pflegekräfte gesund und motiviert bleiben. Mit gezielten BGF-Maßnahmen können Pflegekräfte in ihrer Arbeit und am Arbeitsplatz unterstützt werden. Kraft tanken und gesund bleiben können Pflegekräfte zum Beispiel in Stressmanagement-Seminaren sowie Bewegungs- und Ernährungsprogrammen.
Angebote zur Verbesserung von Rahmenbedingungen, die beispielsweise den Arbeitsablauf der Dokumentation vereinfachen, oder auch verbesserte Dienstplangestaltung ergänzen individuelle Angebote. Maßnahmen für Beschäftigte, das Pflegeteam und das Unternehmen helfen Pflegeeinrichtungen auf dem Weg zu einem gesunden Unternehmen.
Regionale BGF-Koordinierungsstellen
Die regionalen BGF-Koordinierungsstellen sind ein gemeinsames Angebot der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Übergeordnetes Ziel ist es, interessierten Unternehmen einen einfachen Zugang zu BGF-Ansprechpartnern zu ermöglichen. Zielgruppe sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), da diese oft nicht so genau wissen, wie und mit wem sie Betriebliche Gesundheitsförderung in ihrem Betrieb umsetzen können.
Kostenlose BGF-Beratung online
Um eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, haben die gesetzlichen Krankenkassen ein unabhängiges Onlineportal geschaffen: Die BGF-Koordinierungsstelle.
Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung
Um Arbeitgeber zu motivieren, mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu tun, hat der Gesetzgeber steuerliche Freibeträge im Einkommenssteuergesetz nach § 3 Nr. 34 vorgesehen.
Gefördert werden Dienstleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands (Primärprävention) wie zum Beispiel die Raucherentwöhnung und das Training von Entspannungstechniken sowie zur Betrieblichen Gesundheitsförderung. Aber auch Barzuschüsse des Unternehmens zu solchen Maßnahmen begünstigt der Gesetzgeber steuerlich mit einem Freibetrag bis zu 500 Euro im Jahr je Arbeitnehmer und Leistung.
Welche Maßnahmen begünstigt werden, entscheiden ab 1. Januar 2020 aufgrund einer Gesetzesänderung jeweils die Krankenkassen und die Maßnahmen müssen darüber hinaus von ihnen zertifiziert werden. Die Leistungen des Arbeitgebers müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielsetzung den Anforderungen der §§ 20 und 20b Sozialgesetzbuch V genügen. Sie sind im „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands beschrieben.
Kleine und mittelständische Unternehmen sind häufig auf bestehende externe Angebote angewiesen. Eine Steuerbefreiung dafür ist möglich, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss für eine begünstigte Maßnahme gewährt, wie beispielsweise Bewegungs- und Ernährungskurse. Mit Ausnahme von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine oder Fitnessstudio, denn diese sind nicht steuer- und beitragsfrei.
Leistungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit ohne konkreten Bezug zur Linderung oder Heilung von Krankheiten sind umsatzsteuerpflichtig. Dient die Gesundheitsmaßnahme ganz überwiegend dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer bei der Vorsteuer abgezogen werden.
Beispiel: Umsatzsteuer für Rückenkurse beim Physiotherapeuten
Ein Physiotherapeut führt auf Veranlassung des Arbeitgebers bestimmte Kurse durch, um die Rückenmuskulatur für die Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen zu stärken. Durch die Maßnahme gehen die Erkrankungen und Arbeitsunfähigkeitszeiten nachweisbar zurück.
Das Interesse des Arbeitgebers ist höher als das (private) Interesse der Arbeitnehmer. Daher kann der Arbeitgeber die Rechnung des Physiotherapeuten, die die Umsatzsteuer beinhaltet, bei seiner Vorsteuerzahlung in Abzug bringen.
Stand
Erstellt am: 01.07.2019
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