Rubrik: Ausgleichsverfahren U1 und U2

Beschreibung

Die Ausgleichsverfahren U1 und U2 gleichen die finanziellen Belastungen beim Ausfall von Beschäftigten aus: Erkranken Mitarbeitende und werden arbeitsunfähig, erhalten sie in aller Regel vom Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das Gehalt weiter. Diese Belastung wird für Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 30 Beschäftigten durch das Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 aufgefangen. Mit dem Ausgleichsverfahren U2 sollen die finanziellen Belastungen des Mutterschutzes minimiert werden. Der Arbeitgeber stellt seine Erstattungsanträge zur U1 und U2 elektronisch über sein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm. 

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