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Kann ein Krankenrückkehrgespräch ein BEM ersetzen?
Es ist wichtig, die Unterschiede beider Formate „Krankenrückkehrgespräch“ und „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ zu kennen und sie nicht miteinander zu vermischen. Deshalb sollten Führungskräfte geschult werden im Hinblick auf die Unterschiede, die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Datenschutz.
Hier sind die wichtigsten Unterschiede und rechtlichen Grundlagen:
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum BEM
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Dieses Verfahren dient der Klärung, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und einer erneuten vorgebeugt werden kann und der Arbeitsplatz für den Mitarbeitenden langfristig erhalten bleibt.
Ein Krankenrückkehrgespräch kann ein BEM nicht ersetzen
Der Arbeitgeber hat laut § 106 Gewerbeordnung (GewO) das Recht, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen – dazu gehören auch Gespräche mit Mitarbeitenden. Ein Krankenrückkehrgespräch kann also im Rahmen des Direktionsrechts angeordnet werden, sofern es nicht während der Arbeitsunfähigkeit stattfindet. Dabei muss der Arbeitgeber arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Grundsätze einhalten. (gemäß DSGVO und § 26 BDSG) Ein Krankenrückkehrgespräch kann nicht die Anforderungen eines BEM erfüllen, es kann jedoch Unterstützungsbedarf des Mitarbeitenden festgestellt und ggf. ein BEM angeboten werden.
Welche inhaltlichen Unterschiede gibt es?
Krankenrückkehrgespräch: Dient meist der allgemeinen Rückmeldung nach einer Krankheit, soll Fürsorge ausdrücken und ist im Regelfall vom Arbeitgeber initiiert. Es besteht keine Pflicht des Mitarbeitenden hinsichtlich der Offenlegung sensibler Gesundheitsdaten. Wenn Krankenrückkehrgespräche systematisch und standardisiert durchgeführt werden, kann ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG bestehen.
BEM: Ist ein strukturiertes Verfahren mit Beteiligung des Mitarbeitenden, ggf. des Betriebsrates, der Schwerbehindertenvertretung und weiteren Fachstellen. Es verfolgt konkrete Ziele wie die Umsetzung von arbeitgeberseitigen Maßnahmen zur Unterstützung der Wiedereingliederung des Mitarbeitenden in den Arbeitsprozess, die Prävention weiterer Erkrankungen und die Feststellung von Rehabilitationsbedarf.
Fazit: Für ein Krankenrückkehrgespräch gilt: Freiwillig ist nicht das Gespräch selbst, sondern die Tiefe der persönlichen Angaben. Ein Krankenrückkehrgespräch kann ein BEM nicht ersetzen, weder rechtlich noch inhaltlich. Es ist wichtig, beide Formate klar zu trennen und das BEM korrekt und transparent anzubieten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
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