AOK Nordost Datenschutzerklärung zum Einmal-PIN

Reifer Mann mit Laptop arbeiten im Freien im Garten, Home-Office-Konzept. – Stockfoto© iStock

Inhalte im Überblick

    Die AOK Nordost legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

    Darüber hinaus ist es für uns wichtig, dass Sie jederzeit wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir diese verwenden. Jedes Eingabeformular enthält deshalb zusätzlich einen konkreten Datenschutzhinweis sowie die Möglichkeit eines Widerrufs.

    Ihr Browser übermittelt beim Zugriff auf eine Webseite unseres Angebotes automatisch Daten an unseren Webserver. Die Speicherung der IP-Adresse dient dazu, Internetgefahren wie Spam, Viren oder Attacken auf unsere Server zu erkennen beziehungsweise verfolgen zu können. Die IP-Adressen werden für Sicherheitszwecke nicht länger als sieben Tage gespeichert und dann regelmäßig automatisch anonymisiert. Sie sind nicht reproduzierbar.

    Folgende Daten werden zu statistischen Zwecken und zur Verbesserung unseres Angebotes ausgewertet und im Anschluss gelöscht:

    • Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
    • abgerufene Datei,
    • Internetadresse der verweisenden Webseite,
    • Browsertyp und -version,
    • Betriebssystem,
    • Menge der gesendeten Daten.

    Eine andere Nutzung der Daten oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

    Einsatz von Cookies

    Wir verwenden während der Nutzung unseres Internetangebotes sowie zum Zwecke der Webanalyse die als Cookies bekannte Technologie. Dies sind kleine Dateien, die auf Ihrem PC abgelegt werden. Dabei kommen zwei verschiedene Arten von Cookies zum Einsatz: sogenannte Session-Cookies (auf eine Sitzung bezogen) sowie Cookies mit einer Verfallszeit von 24 Monaten.

    Die allgemeinen Session-Cookies beinhalten keine personenbezogenen Daten und verfallen nach Ablauf der Sitzung. Sie dienen der Verbindungssteuerung und Navigation und ermöglichen Ihnen eine komfortable Nutzung unseres Internetangebotes.

    Diese Cookies werden bei einem erneuten Besuch der jeweiligen AOK-Webseite ausgelesen. Die auf Ihrem Rechner gespeicherten Cookies enthalten ebenfalls lediglich eine Identifikationsnummer und keine personenbezogenen Angaben. Die Cookies werden nicht dazu benutzt, den Besucher unserer Webseite persönlich zu identifizieren.

    Ihren Browser können Sie so einstellen, dass das Abspeichern von Cookies nicht erlaubt wird. Nähere Informationen zu diesen Funktionen finden Sie in der Dokumentation oder in der Hilfedatei Ihres Browsers. Bitte beachten Sie, dass Sie einige Webseiten oder Teile davon nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen können, wenn Sie die Verwendung von Cookies ausschließen.

    Datensicherheit/Verschlüsselung

    Immer dann, wenn Sie gebeten werden, Daten über sich einzugeben, werden Ihre Daten für die Datenübertragung über das Internet unter Verwendung der SSL-Verschlüsselung (deutsch "sichere Sockelschicht") geschützt, so dass sie für Unbefugte nicht zu lesen sind.

    Identität der verantwortlichen Stelle

    AOK Nordost, Brandenburger Straße 72, 14467 Potsdam (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
    AOK-Service-Telefon: 0800 265 0800, E-Mail: service@nordost.aok.de,
    Internet: https://nordost.aok.de

    Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage

    Die AOK Nordost hat als Träger der solidarischen Kranken- und Pflegeversicherung die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wieder herzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern (§ 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V - gesetzliche Krankenversicherung) sowie den Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind (§ 1 Abs. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XI - soziale Pflegeversicherung).

    Die Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben erfolgt durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 3 SGB V und § 1 Abs. 6 SGB XI).

    Um diese gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wahrnehmen zu können, verarbeitet die AOK Nordost die erforderlichen Daten. Die Mitwirkungspflichten der Betroffenen sind unter anderem in den §§ 60 ff des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) geregelt. Fehlende Mitwirkung kann zu Nachteilen bei der Leistungsgewährung (Versagung oder Entzug von Leistungen) führen. Die allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung ergeben sich aus dem zweiten Kapitel des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch – SGB X. Die AOK Nordost hat das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) zu wahren.

    Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage aus § 284 SGB V, für die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse aus § 94 SGB XI. Folgende Zwecke sind dort unter anderem genannt (soweit für die Pflegeversicherung Besonderheiten gelten, sind diese angemerkt):

    1. Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses erforderlichen Daten (2. Halbsatz gilt für die für die Pflegeversicherung nur mittelbar).
    2. Ausstellung des Berechtigungsscheines, der Krankenversichertenkarte und der elektronischen Gesundheitskarte (gilt nicht für Pflegeversicherung).
    3. Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung und die Durchführung des Sozialausgleichs (letzter Halbsatz gilt nicht für die Pflegeversicherung).
    4. Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, einschließlich der Voraussetzungen von Leistungsbeschränkungen, Bestimmung des Zuzahlungsstatus und Durchführung der Verfahren bei Kostenerstattung, Beitragsrückzahlung und Ermittlung der Belastungsgrenze (letzter Halbsatz gilt nicht für die Pflegeversicherung).
    5. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern (Pflegeversicherung: Unterstützung der Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen).
    6. Übernahme der Behandlungskosten für nicht versicherungspflichtige Personenkreise nach § 264 SGB V gegen Kostenerstattung (gilt nicht für die Pflegeversicherung).
    7. Beteiligung des Medizinischen Dienstes.
    8. Abrechnung mit den Leistungserbringern einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnung (Pflegeversicherung: Abrechnung mit den Leistungserbringern und Kostenerstattung).
    9. Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer von Hilfsmitteln nach § 127 Absatz 5a SGB V.
    10. Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung (Pflegeversicherung zusätzlich auch Qualitätsüberwachung).
    11. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern.
    12. Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten.
    13. Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsverträgen (gilt nicht für die Pflegeversicherung).
    14. Vorbereitung, Durchführung von Modellvorhaben, Verträgen zu integrierten Versorgungsformen und zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen einschließlich der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen (gilt nicht für die Pflegeversicherung).
    15. Durchführung des Risikostrukturausgleichs sowie zur Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen einschließlich der Gewinnung von Versicherten zur Teilnahme daran (gilt nicht für die Pflegeversicherung).
    16. Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (gilt nur für die Pflegeversicherung).
    17. Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation (Pflegeversicherung zusätzlich: Beratung zur Teilhabe sowie Leistungen und Hilfen zur Pflege).
    18. Koordinierung pflegerischer Hilfen, die Pflegeberatung sowie die Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten (nur Pflegeversicherung).
    19. Durchführung von Entlass- und Krankengeldfallmanagement.
    20. Statistische Zwecke.
    21. Gewinnung von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V) (Pflegeversicherung nur mittelbar).
    22. Durchführung und den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft.

    Darüber hinaus verarbeitet die AOK Nordost Daten auf Grundlage von ausdrücklichen Einwilligungserklärungen (Art. 6 Abs. 1a EU-Datenschutzgrundverordnung – DS-GVO).

    Die AOK Nordost darf die rechtmäßig erhobenen und gespeicherten Daten der Betroffenen für andere Zwecke nutzen und verarbeiten, soweit dafür eine andere Rechtsgrundlage oder ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

    Die AOK Nordost trifft keine Entscheidungen auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 – DS-GVO.

    Datenkategorien und Datenherkunft

    Wir verarbeiten die nachfolgenden Kategorien von Daten:

    1. Daten zur Person (Stamm- und Kommunikationsdaten)
    2. Daten zur Mitgliedschaft und deren Anbahnung
    3. Daten zum Versicherungsverhältnis
    4. Beitrags- und Zahlungsdaten
    5. Leistungs-, Versorgungs- und Abrechnungsdaten inklusive Gesundheitsdaten als besondere Kategorie personenbezogener Daten
    6. Daten zur Pflegeperson (nur Pflegeversicherung)
    7. Daten zum gesetzlichen Vertreter
    8. Daten zu Wahltarifen
    9. Daten von Vertragspartnern, Lieferanten und Interessenten

    Empfänger

    Datenübermittlungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschriften regelmäßig an: Träger der Renten- und Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Leistungserbringer, Sozialhilfeträger sowie im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute, Arbeitgeber und Zahlstellen. Darüber hinaus dürfen Daten nur in den gesetzlich bestimmten Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X übermittelt werden (zum Beispiel Polizeibehörden, Kommunal- und Gemeindeverwaltung, Steuerbehörden).

    Die AOK Nordost kann Ihre gesetzlichen Aufgaben durch einen anderen Leistungsträger, Arbeitsgemeinschaften oder durch andere Dienstleister (insbesondere Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-GVO) erbringen lassen.

    Dauer der Speicherung

    Die Daten werden für die Aufgabenwahrnehmung und für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen (§ 110a SGB IV, § 304 SGB V, § 107 SGB XI) nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und den anderen Vorschriften des SGB gespeichert und anschließend gelöscht.

    Rechte der betroffenen Person bei der Datenverarbeitung

    Es stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

    • Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DS-GVO i. V. m. § 83 SGB X)
    • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
    • Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
    • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
    • Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
    • Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung besteht das Recht, diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

    Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

    Nach Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 81 SGB X besteht für den Betroffenen das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn dieser der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für die AOK Nordost zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

    Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow

    Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

    Datenschutzbeauftragte der AOK Nordost, 14467 Potsdam, Datenschutz-Service@nordost.aok.de

    Aktualisiert: 14.02.2024

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