AOK-Familienversicherung
Rundum versichert in der AOK-Familienversicherung
Ihre Kinder oder Ihr Ehepartner sind nicht selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert? Dann sind auch sie herzlich willkommen bei der AOK Sachsen-Anhalt. Hier erhalten sie ebenfalls das gesamte Leistungs- und Serviceangebot (mit Ausnahme des Krankengeldes) zum Nulltarif im Rahmen der AOK-Familienversicherung - mit dem Vorteil, dass es für alle Familienmitglieder nur einen Ansprechpartner gibt. Darüber hinaus bietet Ihnen das AOK FamilienProgramm spezielle Beratungs- und Gesundheitsangebote für die ganze Familie.
Voraussetzungen für eine Familienversicherung:
- Die gesamten Einkünfte des Angehörigen liegen nicht über 350 € (bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung über 400 €) pro Monat.
- Der Angehörige hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Der Angehörige ist nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit worden.
- Der Angehörige ist nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig.
- Bei Kindern, deren leiblichen Eltern miteinander verheiratet sind, müssen diese beide Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Ist dies nicht der Fall, darf das monatliche Einkommen des nicht gesetzlich versicherten Elternteils nicht höher als 3.937,50 € sein (in besonderen Fällen – hier bedarf es immer der Prüfung im Einzelfall – 3.562,50 €).
Wie lange können Sie Ihr Kind bzw. Ihre Kinder über die Familienversicherung versichern?
Mit 18 Jahren endet im allgemeinen die Familienversicherung. Es ist jedoch möglich bis zur Vollendung des
- 23. Lebensjahres für erwerbslose Kinder
- 25. Lebensjahres für Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, die Familienversicherung zu verlängern.
Für Kinder, deren Schul- oder Berufsausbildung wegen einer gesetzlichen Dienstpflicht unterbrochen oder verzögert wurde, ist auch eine Verlängerung der Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus möglich. Wer sich danach selbst versichern möchte bzw. muss, ist bei der AOK Sachsen-Anhalt gut aufgehoben.
Bei behinderten Kindern gelten diese Altersgrenzen nicht, wenn die Behinderung irreversibel ist und die reguläre Familienversicherung und die Behinderung an mindestens einem Tag gemeinsam bestanden.

