elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Häufige Fragen
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Die häufigsten Fragen und Antworten zur eGK finden Sie hier:
Was ist die elektronische Gesundheitskarte?
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird die bisherige Krankenversichertenkarte nach und nach ersetzen. Allgemeine Zielsetzung der eGK ist es, die Qualität, Effizienz und Sicherheit im Gesundheitswesen zu erhöhen.
Die bisherige Krankenversichertenkarte ist eine reine Speicherkarte. Die eGK ist eine Mikroprozessorkarte, das bedeutet, es können Informationen sicher abgelegt werden, die Unbefugte nicht lesen oder kopieren können.
Die elektronische Gesundheitskarte wird über ein Passbild auf der Vorderseite verfügen. Es weist den Karteninhaber eindeutig aus und beugt so einem Missbrauch der Karte vor.
Von Beginn an wird die elektronische Gesundheitskarte mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) als Sichtausweis auf der Rückseite ausgestattet sein. Die europäische Krankenversicherungskarte gilt in allen Ländern der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island, der Schweiz, Mazedonien und Kroatien. Sie ersetzt den Auslandskrankenschein.
Welche Anwendungen sind auf der eGK verfügbar?
Die elektronische Gesundheitskarte enthält so genannte administrative Daten, wie Sie auch auf der bisherigen Krankenversichertenkarte gespeichert sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift. Darüber hinaus sind Angaben zur Krankenversicherung, wie Krankenversichertennummer und zum Versichertenstatus enthalten.
Neben den Versichertenstammdaten besteht perspektivisch die Möglichkeit der Speicherung und Bereitstellung der im Notfall wichtigsten medizinischen Informationen des Versicherten, wie z.B. Allergien, chronische Erkrankungen.
Wozu braucht die Krankenkasse mein Passbild?
Alle elektronischen Gesundheitskarten werden mit einem aktuellen Passbild ausgestattet. Das Bild schützt vor Missbrauch, falls die Karte einmal verloren geht.
Welche Bilder kann ich für die eGK verwenden?
Es gelten die gleichen Anforderungen wie bei Passbildern für Ausweispapiere:
- Bitte verwenden Sie nur ein aktuelles Farbfoto
- Der Hintergrund darf keine störenden Gegenstände zeigen und muss einen deutlichen Kontrast zu Gesicht und Haaren bieten. Das Gesicht muss in vollem Umfang erkennbar sein, auch wenn das Tragen einer Kopfbedeckung aus z.B. religiösen Gründen vorgesehen ist.
- Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein (bei Brillenträgern dürfen die Augen nicht durch das Brillengestell verdeckt sein).
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen Ihr Bild nicht zurücksenden können.
Was passiert, wenn ich kein Bild übersende?
Dann dürfen wir Ihnen keine elektronische Gesundheitskarte erstellen. Das kann zu Nachteilen in der Versorgung führen – spätestens bei der Inanspruchnahme von Leistungen ist die Vorlage der neuen Karte, insbesondere nach Ablauf der Gültigkeit der alten Karte, erforderlich. Daher ist es wichtig, dass Sie uns nach der Anforderung ein aktuelles Passbild zusenden, damit Sie über einen gültigen Behandlungsausweis verfügen.
Wann erhalte ich die elektronische Gesundheitskarte?
Die AOK Sachsen-Anhalt wird in den nächsten Monaten Passbilder einholen und ab Oktober 2011 die elektronische Gesundheitskarte ausstellen. Nach dem heutigen Stand wird die Auslieferung der eGKs an alle Versicherten bis Anfang 2013 abgeschlossen sein.
Es ist deshalb auch möglich, dass Mitglieder Ihrer Familie erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Bildanforderung von uns erhalten.
Was passiert mit der alten KV-Karte, kann der Versicherte sie weiter benutzen?
Die alte KV-Karte ist für einen Übergangszeitraum gültig. Sie wird weiterhin für Arztbesuche außerhalb der Einführungsregionen benötigt oder bei Ärzten, die zu Beginn noch kein neues Kartenlesegerät vorrätig haben sollten. Die Versicherten werden informiert, wenn die alte KV-Karte ihre Gültigkeit verliert.


