Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Foto und Passbilder
Versicherte, die bereits über ein biometrisches Passbild verfügen, z. B. für ihren Personalausweis oder Reisepass, können es auch für die Gesundheitskarte verwenden! Andere Passbilder, die den Versicherten zweifelsfrei als Karteninhaber erkennen lassen, sind ebenfalls möglich.
Anforderungen an das Passbild:
- Das Passbild muss farbig sein.
- Das Passbild muss aktuell sein.
- Das Passbild darf nicht geknickt oder beschädigt sein.
- Das vorgegebene Format für das Passbild ist 35 x 45 mm (ohne Rand).
- Es sind nur Porträtaufnahmen (Frontaufnahmen) gestattet – mit dem Kopf des Antragstellers in der Mitte des Passbildes.
- Bei Brillenträgern müssen die Augen klar erkennbar sein.
- Der Hintergrund des Passbildes muss neutral und einfarbig sein, ohne störende Elemente und Schatten.
- Das Tragen von Kopfbedeckung darf die eindeutige Identifikation nicht verhindern. Kopfbedeckungen sind nur bei Angehörigen von Religionsgemeinschaften oder geistlichen Orden zulässig. Dasselbe gilt für Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt und des Diakonischen Werkes, dem Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossene Schwesternschaften.
- Die antragstellende Person muss zweifelsfrei erkennbar sein (keine geschlossenen Augen, kein zu helles oder dunkles Foto, keine Sonnenbrille, beide Gesichtshälften müssen deutlich erkennbar sein).
- Es dürfen keine Uniformteile sichtbar sein.


