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AOK – Die Gesundheitskasse
in Sachsen-Anhalt

Häufige Fragen

FAQ

Wer kann mitmachen beim AOK Hausapothekenprogramm der AOK Sachsen-Anhalt?

Alle Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt. Bei Minderjährigen muss der Erziehungsberechtigte die Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung leisten.

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Wie kann ich beim AOK-Hausapothekenprogramm teilnehmen?

Gehen Sie zu einer Apotheke ihrer Wahl (die an dem Programm teilnimmt); dort erhalten Sie die Teilnahmeerklärung.

Alternativ können Sie sich die Teilnahmeerklärung sowie das Merkblatt auf der Seite Teilnahmeerklärung herunterladen. Die Teilnahmeerklärung geben Sie unterschrieben beim Apotheker ab.

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Wo erfahre ich, welche AOK-Hausapotheke beim AOK-Hausapothekenprogramm der AOK mitmacht?

Sie erkennen die AOK-Hausapotheken an unserem "Hausapotheken-Logo". Sie können die teilnehmenden Apotheken bei den Mitarbeitern in den AOK-Kundencentern erfragen oder in unserer Apothekendatenbank nachschlagen.

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Kann ich auch eine Versandapotheke als Hausapotheke wählen?

Ja, wenn Sie am Programm teilnimmt (es müsste sich um eine Versandapotheke aus Sachsen-Anhalt handeln). Denn eine Versandapotheke muss immer auch eine öffentliche Apotheke haben. Dort können Sie dann hingehen und ihre Schecks einlösen.

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Welche Vorteile im Sinne von Leistungen hat die Einschreibung in das AOK-Hausapothekenprogramm für den Versicherten?

Alle Vorteile des AOK-Hausapothekenprogramms finden Sie in unserer Übersicht.

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Gibt es noch weitere Vorteile außer ein MEHR an Leistungen?

Ja, zum Beispiel:

  • Qualitätsgesicherte Beratung und Betreuung in pharmazeutischen Fragen
  • Der Apotheker hat den Überblick über meine Medikamente und kann mich auf Unverträglichkeiten hinweisen oder setzt sich mit meinem Arzt in Verbindung.
  • Mit der Medikationsliste kann ich zu meinem Arzt gehen und mit diesem gegebenenfalls über eine Anpassung der pharmazeutischen Therapie sprechen.
  • Außerdem kann ich einen Teil der Medikamentenliste nutzen, um bei der AOK meinen Antrag auf Befreiung von Arzneimittel-Zuzahlungen zu stellen.

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Was passiert, wenn mein Apotheker seine Teilnahme am AOK-Hausapothekenprogramm oder seine Tätigkeit als Apotheker beendet?

Dann ist ein Apothekenwechsel nötig. Sie müssen sich dann in der neuen Apotheke wieder neu einschreiben.

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Wie lange bin ich als Versicherter an das AOK-Hausapothekenprogramm gebunden?

Mindestens ein Jahr - falls vor Ablauf des Jahres keine schriftliche Kündigung gegenüber der AOK-Hausapotheke erfolgt, verlängert sich die Teilnahme immer um ein Jahr. Nur aus wichtigen Gründen ist eine vorherige Kündigung möglich.

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Wird die freie Apothekenwahl eingeschränkt?

Nein, da der Teilnehmer ja freiwillig die Apotheke aussucht, an die er sich bindet.

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Meine bisherige Apotheke macht nicht mit beim AOK-Hausapothekenprogramm. Kann ich mich trotzdem einschreiben?

Es können nur Apotheken gewählt werden, die beim  AOK-Hausapothekenprogramm mitmachen. Von daher ist in diesem Fall eine Einschreibung nur bei einem Apothekenwechsel möglich.

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Welche Bedingungen und Verpflichtungen gibt es für die teilnehmenden Versicherten?

Das Einhalten der vertraglichen "Spielregeln":

  • einjährige Bindung an das AOK-Hausapothekenprogramm
  • die Verpflichtung, nur im Ausnahmefall eine andere Apotheke aufzusuchen

Die Einzelheiten können Sie der Teilnahmeerklärung entnehmen.

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Wo und wie kann ich mich einschreiben?

Teilnahmeerklärungen erhalten Sie beim Ihrer teilnehmenden AOK-Hausapotheke, in allen Kundencentern der AOK Sachsen-Anhalt oder als Pdf-Dokument zum herunterladen. Diese Teilnahmeerklärung müssen Sie unterschrieben bei Ihrer gewählten AOK-Hausapotheke abgeben, da auf den Teilnahmeerklärungen Versicherter und Apotheker unterschreiben müssen.

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Muss ich für die Teilnahme etwas bezahlen?

Nein! Die Teilnahme am AOK- Hausapothekenprogramm ist kostenlos.

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Warum muss ich für bestimmte Leistungen eine Schutzgebühr bezahlen und wer bekommt diese Gebühr?

Es ist den Apothekern untersagt, Untersuchungen kostenlos durchzuführen. Deshalb müssen Sie eine Schutzgebühr erheben. Das Geld erhält der Apotheker. Die Höhe der Schutzgebühr ist nicht festgeschrieben und wird von jedem Apotheker selbst festgesetzt; deshalb kann es sein, dass man bei der einen Apotheke weniger zahlt als bei einer anderen. Wir haben allerdings vereinbart, dass die Apotheken maximal 3 € Schutzgebühr pro Leistung nehmen dürfen.

Leistungen gegen Schutzgebühr sind:

  • Bestimmung des Body-Mass-Index
  • Cholesterol-Bestimmung
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Bestimmung des Impfstatus
  • gesundheitliche Reiseberatung

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Was passiert, wenn ich den Wohnort wechsele /die Krankenkasse wechsele?

Wenn der Wohnort innerhalb Sachsen-Anhalts gewechselt wird, dann können wir Ihnen AOK-Hausapotheken in Ihrer neuen Wohnregion benennen und Sie wählen sich aus diesen AOK-Hausapotheken eine aus. Der "neue" Apotheker wird mit Ihnen gemeinsam aufgrund des Wechsels eine neue Teilnahmeerklärung für das AOK-Hausapothekenprogramm ausfüllen.

Bei einem Krankenkassen-Wechsel endet die Teilnahme am AOK-Hausapothekenprogramm der AOK Sachsen-Anhalt.

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Was kann ich tun, wenn meine Apotheke noch nicht an dem Programm teilnimmt?

Es sind nur sehr wenige Apotheken, die nicht an unserem Programm teilnehmen. Falls Ihre Apotheke trotz Nachfrage nicht teilnehmen will (z.B. wegen geplanter Apothekenschließung) benennen wir Ihnen gerne teilnehmende Apotheken in ihrer Region.

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Wenn ich mit meiner AOK-Hausapotheke unzufrieden bin, kann ich dann auch wechseln?

Sie sollten Ihre Unzufriedenheit gegenüber dem Apotheker Ihrer AOK-Hausapotheke kundtun, er sollte wissen, warum Sie nicht zufrieden sind. Gegebenenfalls kann er Probleme auch abstellen oder lösen. Bei permanenter Unzufriedenheit ist auch ein Wechsel möglich. Sie müssen allerdings ihre Teilnahme bei der alten AOK-Hausapotheke kündigen.

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Verdienen die beteiligten Apotheker eigentlich was dabei?

Die teilnehmenden AOK-Hausapotheken bekommen für die Leistungen von der AOK keine Vergütung für dieses Programm.

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Gilt das Angebot bundesweit, landesweit oder nur in ländlichen Gebieten?

Das Angebot gilt für ganz Sachsen-Anhalt.

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