Patientenverfügung
Recht auf ein würdiges Lebensende
Das Selbstbestimmungsrecht eines Patienten ist auch dann zu wahren, wenn dieser seine Entscheidungsfähigkeit, zum Beispiel durch einen Unfall, verliert. Für diesen Fall ist es wichtig, seine Wünsche möglichst konkret im voraus zu bestimmen.
Daher sollten Patienten ihre Vorstellungen zur Auswahl von Betreuungspersonen, Bevollmächtigten oder Art und Umfang ärztlicher Behandlungen dokumentieren.
Solche schriftlichen Willenserklärungen von Patienten sind grundsätzlich für Ärzte, Angehörige oder sonstige Dritte bindend. Um eine möglichst umfassende Absicherung dieser individuellen Vorstellungen zu gewährleisten, müssen sie inhaltlich besonders sorgfältig abgefasst werden. Sie sollten sicher aufbewahrt und in bestimmten Zeiträumen aktualisiert werden. Ohne entsprechende schriftliche Erklärungen ist es in Konfliktsituationen für Dritte oft sehr schwierig, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu erkennen und die richtige Entscheidung für den Betroffenen sicherzustellen.
Für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, kann der Patient in einer Betreuungsverfügung festlegen, welche Person seines Vertrauens gegebenenfalls als Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll. Anstelle der Betreuungsverfügung ist es aber auch möglich, dass der Patient eine Vorsorgevollmacht ausstellt und darin eine Person seines Vertrauens als Bevollmächtigten benennt.
In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, können die eigenen Vorstellungen des Patienten definiert werden. Folgende Fälle sollten bedacht werden:
- Medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung beziehungsweise Behandlungsumfang für die Sterbephase
- Unheilbare und zwangsläufig zum Tode führenden Erkrankungen
- Anhaltender Verlust der Kommunikationsfähigkeit
- Notwendigkeit andauernder schwerwiegender Eingriffe
- Behandlungsumfang für die Sterbephase bei Organspendern
Weitere Informationen und Unterstützungen bieten die folgend genannten Institutionen.
Linktipps
- Bundesministerium der Justiz
Online-Broschüre Patientenverfügung.
- Bundesärztekammer
Grundsätze zum Umgang mit Patientenverfügungen, Grundsätze der BÄK zur ärztlichen Sterbebegleitung und mit Links zu den Landesärztekammern
- Verbraucherzentrale Bundesverband
mit Verweisen auf die 16 Verbraucherzentralen der Länder
Broschüren
- Broschüre des Bundesjustizministeriums: „Patientenverfügung“
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