Patientenquittung – Mehr Transparenz für Sie
Mehr Transparenz: Die Patientenquittung
Was beim Einkauf und bei Dienstleistungen die Regel ist, ist auch in der Arztpraxis und im Krankenhaus möglich. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten dort auf Wunsch eine Quittung. Diese Patientenquittung soll die Leistungen des Arztes für den Versicherten transparenter machen. Bisher machen nur wenige Patienten von diesem Recht Gebrauch.
Die Patientenquittung stärkt das Recht der Versicherten auf Information. Sie können so nachvollziehen, welche Leistungen in der Praxis oder im Krankenhaus erbracht wurden. Ergeben sich Unklarheiten in Bezug auf Art und Umfang der Behandlung, kann die Patientenquittung dem Versicherten konkrete Anhaltspunkte für Nachfragen liefern.
Wer die Patientenquittung direkt im Anschluss an einen Arztbesuch verlangt, erhält diese kostenlos. Wird die Quittung nach Abschluss des Abrechnungsquartals nach Hause geschickt, berechnet die Arztpraxis einen Euro als Aufwandspauschale sowie Porto. Die Patientenquittung listet alle erbrachten Leistungen in verständlicher Form auf. Die Grundlage bildet jeweils die geltende ärztliche Honorarordnung.
Seit der Einführung der Gesundheitsreform stellen auch Krankenhäuser auf Wunsch eine solche Quittung aus. Gesetzlich versicherte Krankenhauspatienten können diesen Nachweis noch bis zu zwei Wochen nach ihrer Entlassung verlangen. Die Patientenquittung für die Krankenhausbehandlung ist kostenlos. Auf ihr sind Diagnose und Aufenthaltsdauer, der Pauschalpreis für die Behandlung sowie die Kosten für Zusatzleistungen aufgeführt. Krankenhauspatienten werden schon auf dem Aufnahmeformular schriftlich darauf hingewiesen, dass sie auf Wunsch eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen erhalten können. Die Patientenquittung wird dann unentgeltlich innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung zugeschickt.

