Willkommen bei Ihrer
AOK – Die Gesundheitskasse
in Sachsen-Anhalt

Behandlung beim Arzt

Information und Aufklärung
Zu den Aufgaben des Arztes zählt es, Patienten umfassend darüber zu informieren, was für ihre Behandlung wichtig ist. Nur wer gut darüber informiert ist, welche Möglichkeiten der Diagnose es gibt und welchen Nutzen und Risiken die jeweilige Therapie hat, kann die notwendige Behandlung auch selbst mit bestimmen und mittragen. Sie haben hierbei das Recht, Ihre Beschwerden, Probleme und Anliegen zu schildern, Fragen zu stellen und nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstanden haben.

Damit sich der Arzt nicht strafbar macht, wenn er Blut abnimmt, Spritzen gibt oder operiert, müssen Sie als Patient in die Behandlung einwilligen. Dies setzt voraus, dass Sie darüber informiert und aufgeklärt ist, welche Folgen oder auch typischen Gefahren mit einer Untersuchung beziehungsweise einer Behandlung verbunden sein können. Hierzu gehört zum Beispiel der Hinweis, dass etwa bei einer Schilddrüsenoperation ein Nerv geschädigt werden kann.

Beim Aufklärungsgespräch hat der Arzt folgendes zwingend zu beachten:

  • Die Aufklärung muss grundsätzlich durch ihn selbst erfolgen und darf nicht an Arzthelferinnen oder Krankenschwestern übertragen werden.
  • Die Erläuterungen müssen verständlich sein, denn der Mediziner übernimmt für Sie die Rolle eines fachkundigen Beraters.
  • Die Aufklärung muss rechtzeitig erfolgen, damit Sie in Ruhe überlegen und sich mit Ehepartner, Familie oder Freunden beraten können. Bei einer aufschiebbaren Operation ist eine Aufklärung am Vorabend nicht ausreichend. Gegebenenfalls kann es auch sinnvoll sein, die Meinung eines weiteren Mediziners einzuholen. Auch können formularähnliche Aufklärungsbögen auf keinen Fall das persönliche Gespräch mit dem Arzt ersetzen.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn der Eingriff keinen Aufschub duldet, zum Beispiel weil der Patient in Lebensgefahr schwebt, kann die Aufklärung auch ganz wegfallen.

Die Aufklärung vor einer Operation muss ebenso wie jeder andere Schritt einer medizinischen Behandlung dokumentiert werden. Sie sollten sich eine Fotokopie dieser Erklärung geben lassen.

Im Rahmen Ihres Selbstbestimmungsrechts haben Sie aber auch den Anspruch auf „Nichtwissen“. Sie können deshalb ausdrücklich darauf verzichten, informiert und aufgeklärt zu werden. Wichtig zu wissen ist, dass der Arzt nicht das Recht hat, von sich aus wichtige Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand zu verschweigen. Diese Regel gilt jedoch nicht in Notsituationen, wenn Leben und Gesundheit des Patienten ausdrücklich gefährdet würden.


Qualifizierte Behandlung
Ärzte können keine Wunder vollbringen. Als Patient haben Sie aber einen Anspruch darauf, qualifiziert und sorgfältig nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst behandelt zu werden. Zur ärztlichen Sorgfaltspflicht gehört dabei auch, dass Ihr Arzt Ihnen zuhört und sich ausführlich über Ihren Gesundheitszustand informiert, Sie nach der Vorgeschichte und Ihren Lebensumständen befragt. Aber auch Sie sollten sich bemühen, Ihrem Arzt gut zuzuhören.

Falls die erforderlichen organisatorischen, personellen oder sachlichen Voraussetzungen für eine Behandlung nach dem medizinischen Stand nicht zur Verfügung stehen, sollte der Arzt Sie an einen anderen geeigneten Arzt oder ein geeignetes Krankenhaus überweisen.

Zu einer qualifizierten Behandlung zählt auch, dass der Arzt Ihnen nur geeignete Medikamente verordnet, um eine bestimmte Erkrankung zu behandeln. Arzneimittel und Medizinprodukte, die zur Behandlung eingesetzt werden, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Verantwortung hierfür tragen die pharmazeutischen Unternehmen beziehungsweise Hersteller, bei falscher ärztlichen Verordnung oder Anwendung auch der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus.


Ordnungsgemäße Dokumentation
In der Dokumentation findet man Stichworte zur Krankheitsgeschichte, die Diagnose, Untersuchungsergebnisse (zum Beispiel Laborwerte, EKG etc.), Behandlungsmethoden, Medikamente und den Verlauf von Operationen.

Die Daten müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Nicht nur damit der Arzt den Überblick behält, sondern damit alle seine Schritte auch später noch nachvollziehbar sind. Diese Datensammlung ist besonders dann wichtig, wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht.

Jeder Patient hat das Recht auf Einsicht, nicht nur dann wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Er hat weiterhin das Recht auf einen vollständigen Auszug aus dieser Akte, etwaige Kopien muss er allerdings selbst zahlen.

Einsicht in die Krankenunterlagen
Als Patient haben Sie das Recht, die Sie betreffenden Behandlungsunterlagen einzusehen, und zwar nicht nur dann, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Sie haben grundsätzlich ein Recht auf einen vollständigen Auszug aus der Akten. Der Auszug beinhaltet alle so genannten objektiven Feststellungen über den Gesundheitszustand, unter anderem:
 

  • Ergebnisse der Laboruntersuchungen 
  • Untersuchungen wie EKG, Röntgenbilder 
  • Aufzeichnungen über die Umstände und den Verlauf der Krankheit (zum Beispiel Angaben über verabreichte Arzneimittel, Operationsbericht, Arztbriefe).

Allerdings hat der Arzt seinerseits das Recht, subjektive Einschätzungen und Eindrücke in der Akte zu schwärzen. Weitere Einschränkungen des Einsichtsrechts können im Bereich der psychiatrischen Behandlung bestehen oder wenn Rechte anderer in die Behandlung einbezogener Personen (zum Beispiel Angehörige, Freunde) berührt werden.

Auf Wunsch können Sie sich Kopien der Krankenakte anfertigen lassen, deren Kosten Sie allerdings selbst bezahlen müssen.

Copyright - AOK – Die Gesundheitskasse / wdv OHG: Corporate Publishing