Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Mehrstellige Millionenbeträge gehen dem deutschen Gesundheitswesen jedes Jahr durch Fehlverhalten, Abrechnungsbetrug und Korruption verloren. Geld der Beitragszahler, das dann nicht mehr für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung steht.
Die Krankenkassen sind seit 2004 rechtlich verpflichtet, eigene Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten einzurichten und Beauftragte für die Koordination dieser Aufgabe zu ernennen. Sie sollen Hinweisen, Fällen und Sachverhalten nachgehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder die rechts- bzw. zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben einer Krankenkasse hindeuten. Mehr zur rechtlichen Grundlage lesen Sie hier. Wenn sich ein Verdacht bestätigt, müssen die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden.
Zur Bekämpfung von Fehlverhalten sind die Krankenkassen auch auf Hinweise von verantwortungsbewussten Bürgern, Versicherten und Leistungserbringern angewiesen. Wer von ungesetzlichen Handlungen, durch die den Krankenkassen höhere Kosten entstehen, weiß oder erfährt, kann sich mit der zuständigen Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten bei einer AOK oder mit der Stelle beim AOK-Bundesverband in Verbindung setzen.
Hier gelangen Sie zu einem Kontaktformular für die Meldung und die Beschreibung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.
Sie können sich auch schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mit den Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten in Verbindung setzen und einen Verdacht melden. Dies sind die Ansprechpartner in Ihrer Region.
Die AOK behandelt alle Hinweise und Informationen streng vertraulich und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Schutz der Hinweisgeber steht an erster Stelle.


