Funktionsweise der Selbstverwaltung
Wie funktioniert die Selbstverwaltung in der AOK?
Das Prinzip der Selbstverwaltung durch Beteiligung von Versicherten und Arbeitgebern ist ein fester Garant für die Stärke der deutschen Sozialversicherung. Darauf beruht auch die Effizienz der AOK Sachsen-Anhalt. Damit ist die AOK Sachsen-Anhalt ein Stück gelebte, transparente Demokratie und Mitbestimmung.
Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt setzt sich paritätisch aus Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten zusammen. 28 ehrenamtliche Mitglieder bilden dieses Gremium, welches alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen neu gewählt wird. Die nächsten Sozialversicherungswahlen finden im Jahr 2011 statt.
Die Selbstverwaltung wählt für beide Seiten jeweils einen Vorsitzenden. Außerdem wählt der Verwaltungsrat den hauptamtlichen Vorstand, der für das eigentliche Tagesgeschäft zuständig ist. Dabei ist genau geregelt, welche Aufgaben der Vorstand alleinverantwortlich wahrnehmen darf und in welchen Fällen er sich mit dem Verwaltungsrat abstimmen muss.
Zu den im Sozialgesetzbuch beschriebenen Aufgaben der Selbstverwalter gehört der Beschluss der Satzung, die Festlegung der Höhe der Beitragssätze und die Festlegung des Haushaltsplanes. Außerdem ist er für die sozial- und unternehmenspolitische Richtung der AOK Sachsen-Anhalt und für die gesundheits- und sozialpolitische Positionierung zuständig.


