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AOK – Die Gesundheitskasse
in Sachsen-Anhalt

Wahltarif Krankengeld

Sie interessieren sich für eine finanzielle Absicherung im Krankheitsfall?

Mit unserem Krankengeld-Wahltarif stehen Sie im Krankheitsfall finanziell auf der sicheren Seite. Als individuelle Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld können Sie damit bis zu 70 % Ihres Arbeitseinkommens im Falle einer Arbeitsunfähigkeit absichern.

Was galt bisher?

Mit der Gesundheitsreform im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) wurden die Krankengeldansprüche bestimmter Personenkreise zum 01.01.2009 neu geregelt. Damit erhielten freiwillig versicherte Selbständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte kein gesetzliches Krankengeld mehr. Die AOK ermöglichte mit günstigen AOK-Krankengeld-Wahltarifen für diese Personenkreise eine flexible und individuelle Absicherung im Krankheitsfall.

Was ist neu seit 01.08.2009?

Zum 01.08.2009 hat die Bundesregierung die Krankengeldansprüche zur Vermeidung sozialer Härten nochmals neu geordnet. Dadurch können sich freiwillig versicherte Selbständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte wieder gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der siebten Woche bei Arbeitsunfähigkeit versichern. Um finanzielle Lücken im Krankheitsfall individuell abzusichern, bietet Ihnen die AOK in Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld ab 01.08.2009 einen bedarfsgerechten Krankengeld-Wahltarif an.

Flexible Gestaltung

Der AOK-Krankengeld-Wahltarif ist auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten. Es liegt in Ihrer Entscheidung - profitieren auch Sie von den Vorteilen des AOK-Krankengeld-Wahltarifs.

Wer kann welche Tarifoption wählen?

Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, Künstler und Publizisten sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte können einen AOK-Krankengeld-Wahltarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld wählen:

Der Tarif KG 22 steht hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen, sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten zur Wahl.

Der Tarif KG 15 ist auf die individuellen Bedürfnisse von Künstlern und Publizisten ausgerichtet.

Mit dem Tarif KG PLUS sichern hauptberuflich selbständig Erwerbstätige mit Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung ihren höheren Einkommensausfall ab.

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