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Millionenbelastung durch ALG II-Empfänger bei Krankenkassen

Wie die AOK Rheinland-Pfalz vor einem Monat meldete, seien die von Bundeswirtschaftsminister Clement erhobenen Vorwürfe, wonach die Kommunen nicht  erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger zu Unrecht in den Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) steuerten, sehr ernst zu nehmen. Zum damaligen Zeitpunkt lagen bei der AOK Rheinland-Pfalz zahlreiche Anmeldungen vor, bei denen bezüglich der erforderlichen Erwerbsfähigkeit Zweifel bestanden. AOK-Chef Walter Bockemühl schätzte die Zahl damals auf mehrere hundert, was von den Sozialhilfeträgern seinerzeit angezweifelt wurde.

Zwischenzeitlich hat die AOK Rheinland-Pfalz 437 Fälle, die als problematisch angesehen werden, im Detail analysiert. Darunter befanden sich 56 Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben und für die daher von vorneherein aufgrund des Alters ein Bezug von ALG II gesetzlich ausgeschlossen ist.

Voraussetzung für den Bezug von ALG II ist auch, dass der Antragsteller mindestens für drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. 25 bei der AOK als ALG II-Bezieher angemeldete Personen beziehen jedoch eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Weitere neun Personen sind offizielle Pflegefälle. Bei weiteren 347 Fällen ist aufgrund des Gesundheitszustandes mehr als zweifelhaft, ob die betreffenden ALG II-Bezieher tatsächlich in der Lage sind, einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden pro Tag nachzugehen.

Aufgrund der öffentlichen Diskussion haben sich die AOK einerseits und die Arbeitsgemeinschaften (Jobcenter) und die Kommunen andererseits zwischenzeitlich darauf verständigt, jeden strittigen Fall einvernehmlich zu klären und zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis zu kommen. Hinweise der AOK zur fraglichen Erwerbsfähigkeit würden erkennbar aufgegriffen und ggf. durch amtsärztliche Gutachten geklärt. Nach ersten Prüfungen wurden bereits viele Fälle durch Stornierung der Anmeldung zur gesetzlichen Krankenversicherung bereinigt.

Wie der AOK-Chef bestätigt, hätten die Gespräche zwischen der AOK und den Arbeitsgemeinschaften der Bundesagentur für Arbeit und den Vertretern der Kommunen vor Ort dazu beigetragen, die Krankenversicherung der ALG II-Bezieher in Rheinland-Pfalz künftig in einem konstruktiven Dialog aller Beteiligten umzusetzen.

Dennoch komme alleine auf die AOK Rheinland-Pfalz durch die Verlagerung der Krankheitskosten von den Kommunen auf die gesetzlichen Krankenkassen eine Mehrbelastung im zweistelligen Millionenbereich zu.

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