Haushaltshilfe
Haushaltshilfe
Was tun, wenn Mutter oder Vater plötzlich krank ist oder mit einem der Kinder ins Krankenhaus muss? Auch für solche Situationen bietet die AOK praktische Lösungen:
Haushaltshilfe: Wir vermitteln Ihnen eine kompetente Fachkraft oder zahlen eine Aushilfe Ihrer Wahl (z. B. anteilmäßige Erstattung des Verdienstausfalls des Ehegatten bis zur gesetzlichen Zuschusshöchstgrenze), sofern mindestens ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind zu versorgen ist
Haushaltshilfe erhalten Sie von der AOK auch bei Problemen in besonderen Lebenslagen, z. B. Singles bei akuten Krankheiten. Allerdings fällt eine gesetzliche Zuzahlung an: Diese beträgt 10 % der entstandenen Kosten (mindestens 5,- Euro und höchstens 10,- Euro) je Kalendertag der Inanspruchnahme, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.





