Europäische Krankenversicherungskarte
Ihr AOK-Versicherungsschutz auf Reisen - Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC
In allen EU-Ländern, in denen es wie in Deutschland bereits eine Krankenversichertenkarte gibt, wurde im Jahr 2004 die Europäische Krankenversichertenkarte eingeführt. Die "European Health Insurance Card (EHIC)" ersetzt den Auslandskrankenschein (E 111).
Ein gesetzlich Krankenversicherter muss nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen. Dieses bürokratische Verfahren entfällt durch die neue Europäische Krankenversichertenkarte. Es gilt das auf der Karte aufgedruckte Gültigkeitsdatum. Die Europäische Krankenversichertenkarte wird den Versicherten entweder zusätzlich zur nationalen Krankenversichertenkarte zur Verfügung gestellt oder ist auf der Rückseite der AOK-Karte enthalten. Die EU-Karte gilt nicht innerhalb Deutschlands. Die Karte oder die Ersatzbescheinigung kann direkt beim Arzt oder in der Klinik vorgelegt werden: der Umweg über die örtliche Krankenversicherung entfällt seither in allen Ländern, in denen dies bislang üblich war (z. B. Griechenland, Italien, Österreich, Tschechien und Slowenien).
Wann ist die Karte gültig?
Die neue europäische Krankenversicherungskarte gilt wie bisher der Auslandskrankenschein nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Arbeitnehmer-Entsendung, Arbeitssuche, Studium). Sie gilt für notwendige medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus sowie für die notwendige Behandlung bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Wer gezielt ins Ausland fährt, um sich behandeln zu lassen, kann die Karte dafür nicht einsetzen. Eine solche Behandlung sollte wie bisher nur nach Zustimmung der jeweiligen Krankenkasse erfolgen.
In welchen Ländern gilt die Karte?
Die Europäische Krankenversichertenkarte wird in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen eingeführt. Zu den EU-Staaten gehören neben Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griech. Teil).
Weitere Infos erhalten Sie in Ihrer AOK-Geschäftsstelle oder bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).
Welche Daten enthält die EU-Karte?
Auf der EU-Karte sind folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Geburtsdatum, persönliche Kennnummer, Kennnummer der Krankenkasse, Kennnummer der Karte, Ablaufdatum. Die EHIC enthält keine elektronisch gespeicherten Informationen. Der Datenschutz bleibt in jedem Fall gewährt.
Zusatzversicherung sinnvoll?
Die neue Karte ersetzt nicht die so genannte Auslandsreisekrankenversicherung. So ist vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt ratsam. Die AOKs bieten in Zusammenarbeit mit privaten Versicherern Angebote zu günstigen Gruppentarifen an. Infos dazu gibt es in der Rubrik Zusatzversicherungen und in jeder AOK-Geschäftsstelle.


