Pressemitteilung vom 20.11.2008
Ärzte in Rheinland-Pfalz erhalten ab 2009 deutlich mehr Honorar
Im Jahr 2009 stellen die rheinland-pfälzischen Krankenkassen den niedergelassenen Ärzten deutlich mehr Gelder für die Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung. Dies hat das Landesschiedsamt für Ärzte in der Sitzung am 14. November 2008 festgesetzt. Das Honorar der Ärzte in Rheinland-Pfalz wird im Jahr 2009 um mehr als 8% im Vergleich zum Jahr 2007 angehoben.
„Umgerechnet bedeutet dies im Schnitt eine Honorarsteigerung von ca. 17.000,- Euro je Arzt“, so AOK-Vorstandsvorsitzender Walter Bockemühl und weist auch darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz damit die Vorgaben der Bundesebene zur Vergütung der ärztlichen Leistungen im Jahre 2009 exakt umgesetzt werden.
Durch die exakte Umsetzung der neuen Vergütungsregelungen für die Ärzte können diese Leistungen, für die es künftig keine Rechtsgrundlage mehr gibt bzw. die mit anderen Vergütungen bereits abgegolten sind, im Jahr 2009 nicht mehr abrechnen.
Hierunter fällt z. B. die Bereitschaftsdienstpauschale (3,50 Euro je Patient und Pflegetag), die Belegärzte erhielten, wenn das Krankenhaus in ihrem Auftrag den Bereitschaftsdienst für Patienten des Belegarztes durchführte.
Solche zusätzlichen Vergütungen sind unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds nicht mehr vorgesehen.
Schließlich erhalten die Belegärzte entsprechend der Bundesvorgaben auch im Jahr 2009 ihr Honorar für ärztliche Leistungen sowie zusätzliche Honorare für ihre Fahrten zum Krankenhaus, wenn sie dort ihre Patienten betreuen.
Ergänzend zur belegärztlichen Leistung erbringt auch das Krankenhaus seinen Anteil bei der Krankenhausbehandlung. Selbstverständlich bezahlen die Krankenkassen diesen Behandlungsteil auch weiterhin.





