Pressemitteilung vom 01.07.2010
KV und AOK denkbare Partner bei hausarztzentrierter Versorgung
In einem gemeinsamen Gespräch bekräftigten der Vorstandsvorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, San.-Rat Dr. Günter Gerhardt, und der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz, Walter Bockemühl, die Möglichkeit, einen hauszentrierten Versorgungsvertrag nach § 73 b SGB V auch unter Einbeziehung der KV Rheinland-Pfalz vereinbaren zu können. Jedenfalls sei eine Mitwirkung der KV im Rahmen der hauszentrierten Versorgung für alle Beteiligten von Vorteil, so AOK-Chef Bockemühl; allerdings sei dafür die Voraussetzung, dass auch die Hausärzte dies befürworten.
Eine Vereinbarung mit der KV würde jedenfalls den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten deutlich reduzieren, weil dann keine Sonderabrechnung der hausärztlichen Vergütung über eine weitere und zudem privatrechtliche Einrichtung – außerhalb der KV Rheinland-Pfalz – notwendig würde. Außerdem könne man sich ein langwieriges und komplexes Bereinigungsverfahren bei den Honoraranteilen für die Hausärzte im Verhältnis zur KV Rheinland-Pfalz ersparen.





