Pressemitteilung vom 18.09.2009
Ärztestreik stellt die Honorarsituation verzerrt dar
In dieser Woche traten Fachärzte in Kaiserslautern in einen Streik. Ein Streik, der nach Meinung des AOK-Vorstandsvorsitzenden Walter Bockemühl eine völlig überzogene Reaktion darstellt.
Die Fachärzte bringen ihren Unmut darüber zum Ausdruck, dass die Regelleistungsvolumina (RLV), also das Honorar, das ihnen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) als fest kalkulierter Fallwert pro Patient und Quartal für die Behandlung der Regelleistungen zugesichert wird, für das 4. Quartal Quartal 2009 im Vergleich zu den Vorquartalen gesunken sei. Hierdurch sehen die Fachärzte ihre Praxen bedroht und kündigten an, ab der kommenden Woche ihre Praxen tageweise zu schließen – jede Woche einen Tag länger. Grund für die Absenkung ist nach Aussage der KV eine interne Fehlkalkulation bei der Honorarberechnung zu Beginn des Jahres.
„Wenn man sich die Honorarentwicklung betrachtet, besteht für die Fachärzte kein Grund zum streiken,“ sagt AOK-Chek Bockemühl. Zum einen sind nach einer Auswertung der KV die Honorare für die Fachärzte in Rheinland-Pfalz im 1. Quartal 2009 im Vergleich zum 1. Quartal 2008 um 7 Prozent gestiegen, im Vergleich zum 4. Quartal 2008 beträgt die Steigerung sogar 8,9 Prozent. Diese Zahlen werden bestätigt durch die Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums, wonach die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die ambulante ärztliche Behandlung im ersten Halbjahr 2009 um 8,1 Prozent gestiegen sind, was zeigt, dass sich die Honorarsituation für die Ärzte seit Jahresbeginn erheblich verbessert hat.
„Zum zweiten“, so Bockemühl, „machen die Regelleistungsvolumina nur einen Teil – oft sogar weniger als die Hälfte - des ärztlichen Gesamthonorars aus, weshalb der Streik der Fachärzte in Kaiserslautern, bei dem es in erster Linie um die Regelleistungsvolumina geht, die Honorarsituation verzerrt darstellt“. Ärzte können neben den Regelleistungsvolumina weitere Leistungen für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen abrechnen.
Bockemühl hat die Kassenärztliche Vereinigung aufgefordert, die Ärzte eindringlich auf ihre Pflicht hinzuweisen, die ärztliche Versorgung in ihrer Zulassungsregion sicherzustellen. „Wird diese Pflicht verletzt, sieht das Zulassungsrecht Sanktionen bis zum Zulassungsentzug vor“, so Bockemühl.





