Kooperationen
Pfalzpreis "Jugend & Sport"
Der Pfalzpreis "Jugend & Sport" ist eine Gemeinschaftsaktion der AOK - Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz, des Bezirksverbandes Pfalz und der Sportjugend Pfalz. Er wird alle zwei Jahre verliehen und dient der Förderung der allgemeinen Jugendarbeit in den pfälzischen Sportvereinen. Im Rahmen dieses Pfalzpreises wird der AOK-Förderpreis in Höhe von 250 Euro jeden Monat in je einem der sechzehn Kreise und kreisfreien Städte der Pfalz vergeben. Darüber hinaus sind unabhängig vom Eingang der Bewerbungen alle weiteren Einsendungen nominiert für die Sportjugend-Sonderpreise und einen der fünf Pfalzpreise "Jugend & Sport" in Höhe von 500 Euro. Diese werden bei einer zentralen Ehrungsveranstaltung im Jahr 2013 verliehen. Bewerbungen sind ab sofort möglich und können bei der Sportjugend Pfalz unter dem Kennwort "11. Pfalzpreis" eingereicht werden.
Weitere Informationen:
Sportjugend Pfalz
Ansprechpartner: Peter Conrad
E-Mail: sj@sportbund-pfalz.de
Telefon: 0631 34112-50
Dynamikum - Science Center Pirmasens

Das Dynamikum in Pirmasens ist ein interaktives Mitmachmuseum, das Phänomene aus Natur und Technik für Jung und Alt im wahrsten Sinne des Wortes be-greifbar macht. Denn das Berühren der rund 160 Exponaten ist hier nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht!
Das in den imposanten Räumlichkeiten einer ehemaligen Schuhfabrik beheimatete Science-Center ist das erste und bislang einzige in Rheinland-Pfalz. Hier geht tagtäglich eine bunt gemischte Besucherschar ein und aus, die von Einzelpersonen über Familien und Ausflügler bis hin zu Schulklassen, Jugendferiengruppen und Senioren reicht.
AOK-Versicherte (Erwachsene) erhalten unter Vorlage ihrer Versichertenkarte eine Ermäßigung von 1,50 Euro auf den regulären Eintrittspreis.
Fitness-Studios

Eine Reihe von Fitness-Studios sind Partner der AOK.
AOK-Versicherte, die in einem Partnerstudio Mitglied werden, zahlen dort einen ermäßigten Monatsbeitrag. Zusätzlich zu diesem Rabatt belohnt die AOK ein regelmäßiges Training (mindestens 40 Einheiten pro Kalenderjahr) mit 50 Euro.In vielen AOK-Partnerstudios werden auch Kurse im Rahmen des AOK-Gesundheitsprogramms angeboten. An diesen kann jeder AOK-Versicherte teilnehmen - man muss nicht Mitglied im Studio sein. Ein tolles Schnupperangebot!
Hier klicken: AOK-Partnerstudios auf einen Blick
BOB - Nüchtern ist cool!
Wer Auto fährt, soll nüchtern bleiben.
Die AOK ist Partner der Präventionskampagne BOB.
Die Idee ist einfach: der Fahrer trinkt keinen Alkohol und bringt seine Freunde sicher mit dem Auto nach Hause. Der Name BOB ist keine Abkürzung sondern bezeichnet die Person, die Verantwortung für den sicheren Heimtransport von Kneipen-Touren, Disco-Besuchen oder Partys übernimmt. Ziel der Aktion ist es, Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss insbesondere bei jugendlichen Autofahrerinnen und Autofahrern zu vermeiden. Denn: mehr als 20% der Alkoholunfälle werden von einem Fahrer im Alter zwischen 18 und 24 Jahren verursacht. Die Aktion BOB kommt ursprünglich aus Belgien und ist dort mittlerweile sehr bekannt. Etwa 90 Prozent der dortigen Bevölkerung kennt den Begriff und über 80 Prozent auch die Bedeutung von BOB. In mehreren europäischen Ländern findet die Aktion BOB zwischenzeitlich Nachahmer mit großem Erfolg. In Kaiserslautern wurde die Präventionskampagne im Oktober 2010 von der Initiative Sicheres Kaiserslautern (SiKa) gestartet.
BOB erkennt man am blauen Schlüsselanhänger mit dem knallgelben BOB-Schriftzug. BOB kann jeder zu jeder Zeit werden. Wer einen BOB-Schlüsselanhänger mit Fahrzeugschlüssel bei einem teilnehmenden Wirt vorzeigen kann, kommt in den Genuss eines alkoholfreien Getränks oder eines Rabatts auf alkoholfreie Getränke. Den kostenlosen BOB-Schlüsselanhänger gibt es bei allen AOK-Geschäftsstellen.
BOB-Gastronomiebetriebe erkennt man am BOB-Lokal-Schild. Der BOB-Wirt schenkt ein oder mehrere kostenlose alkoholfreie Getränke aus oder gewährt einen festen Preisnachlass auf alle oder auch auf genau bezeichnete alkoholfreie Getränke. Es steht jedem BOB-Wirt frei, wie er entscheidet. Auf jeden Fall schenkt er einem BOB keinen Alkohol aus. Sollte ein BOB nach dem kostenlosen oder vergünstigten alkoholfreien Getränk trotzdem Alkohol trinken, ist der BOB-Wirt nicht mehr an seine gewährte Vergünstigung gebunden und alle vom BOB konsumierten Getränke müssen in vollem Umfang bezahlt werden!
Weitere Informationen zu den teilnehmenden Lokalen und BOB-Partnern sind im Internet zu finden.

