Blutzuckerteststreifen (BZT)
Blutzuckerteststreifen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – gültig ab 01.10.2011
Der G-BA hat die Empfehlung bezüglich der Nutzenbewertung der Urin- und Blutzuckerselbstmessung bei Diabetes mellitus Typ 2 bewertet und beschlossen, dass weder für die Blutzuckerselbstmessung noch für die Urinzuckerselbstmessung einen Beleg für einen patientenrelevanten Nutzen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die nicht mit Insulin behandelt werden, besteht. Der G-BA hat daher einen Verordnungsausschluss für Harn- und Blutzuckerteststreifen bei dieser Patientengruppe beschlossen; der Verordnungsausschluss ist zum 01.10.2011 in Kraft getreten.
Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 sowie insulinpflichtige Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 sind von dem Beschluss nicht betroffen. Die AOK-Diabeteskommission hat basierend auf den ab 01.10.2011 gültigen G-BA-Beschluss ihre Empfehlung zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen aktualisiert.
Mit einer wirtschaftlichen Verordnung von Blutzuckerteststreifen bei diesen Versicherten reduzieren Sie nicht nur die Ausgaben der AOK, sondern entlasten auch Ihr Arzneimittelbudget (Richtgrößen) bei gleichbleibender qualitativer Versorgung Ihrer Patienten.
Kontakt
Herr Jörg Schmidt
Beratungsapotheker
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