Selbstverwaltung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Aufgaben der Selbstverwaltung
In der Selbstverwaltung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland entscheiden die Betroffenen, meist Versicherte und Arbeitgeber, durch ihre gewählten Vertreter über wesentliche Belange der Sozialversicherung. Die Verwaltungsratsmitglieder stehen in direktem Kontakt zur Basis und können so die Probleme sachgerecht und lebensnah lösen. Diese Selbstverwaltung ist tragendes Prinzip der Sozialversicherung.
Der Verwaltungsrat ist das wichtigste Organ der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland sitzt die Selbstverwaltung direkt vor Ort – ganz nah, ganz unkompliziert, nicht fernab in irgendeiner anonymen Unternehmenszentrale.
Der Verwaltungsrat nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- Haushalt: Der Verwaltungsrat der AOK beschließt wie ein Parlament den Haushalt der Gesundheitskasse.
- Beiträge: Mit dem Haushalt legen Versicherten- und Arbeitgebervertreter auch die Höhe des Beitragssatzes fest.
- Wahl des Vorstandes: Die hauptamtliche Führung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, der Vorstand, wird vom Verwaltungsrat gewählt.
- Leistungen: Nicht alle Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich fixiert. Der Verwaltungsrat nutzt diese Spielräume im Interesse der
Versicherten und Patienten. - Weichenstellungen: Welche Struktur soll das Unternehmen AOK in fünf Jahren haben? Wie kann sich die AOK in der Gesundheitspolitik für ihre Versicherten einsetzen? Auch solche geschäfts- und gesundheitspolitischen Fragen sind Themen für den Verwaltungsrat.





