Die Nährwert-Ampel
Nährwert-Ampel für Lebensmittel
Ob Fertiggerichte, Joghurt, Käse oder Getränke - damit Verbraucher erkennen, was in den Produkten steckt, setzen sich der AOK-Bundesverband, Verbraucherzentrale Bundesverband, Bundesvereinigung der Kinder- und Jugendärzte, Bundeselternrat, Deutsche Adipositasgesellschaft, Deutsche Herzstiftung die Dachgesellschaft der deutschen Diabetesverbände sowie die Verbraucherorganisation Foodwatch für eine einfache Farbkennzeichnung ein, die Nährwert-Ampel. Die Farben Grün, Gelb und Rot signalisieren, wie viel Fett, Zucker oder Salz ein Produkt enthält. Dieses einfache System bietet für den Verbraucher eine erste Orientierung, wenn er sich ausgewogen ernähren will. Mit Hilfe der Nährwert-Ampel wollen Verbraucherschützer und AOK die Konsumenten darüber aufklären, welche Inhaltstoffe Lebensmittel tatsächlich enthalten.
Ziel der EU ist, dass die Lebensmittel in der EU einheitliche Kennzeichnungsvorschriften enthalten und damit für den Verbraucher besser vergleichbar sein sollen. Dabei sollen die jetzt bereits verpflichtenden Informationen, wie z.B. Name, Liste der Zutaten, Mindesthaltbarkeitsdatum, Bestimmungen zur Anwendung leicht geändert werden. Neu ist die verpflichtende Auflistung von Nährwerten. Während die Lebensmittelwirtschaft hier das GDA-Modell präferiert, bei dem für Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz der Anteil einer Portion am Tagesbedarf dargestellt wird, lehnen es die Verbraucher- und Gesundheitsverbände ab, da es laut wissenschaftlichen Untersuchungen schwer verständlich ist. So hatte die Fachhochschule Münster im direkten Vergleich zwischen Nährwertampel und GDA-Kennzeichnung herausgefunden, dass mit der GDA-Kennzeichnung weniger als die Hälfte der Verbraucher erkennen konnten, in welchem von zwei vergleichbaren Lebensmitteln weniger Zucker enthalten war. Mit der Ampelkennzeichnung konnten dies hingegen 95 Prozent der Befragten identifizieren. Außerdem gaben drei Viertel der Befragten an, dass sie die Ampel bei Kaufentscheidungen für hilfreicher und verständlicher halten und diese im Vergleich zur GDA-Kennzeichnung bevorzugen würden.
Das EU-Parlament hat am 16. Juni 2010 die Einführung der Lebensmittelampel abgelehnt. Ein Antrag für eine verpflichtende Kennzeichnung mit den Ampelfarben wurde abgelehnt. Allerdings votierte das Plenum für den Antrag der europäischen Konservativen, der auf nationaler Ebene unter bestimmten Bedingungen zusätzliche freiwillige Kennzeichnungen (auch mit den Ampelfarben) ermöglichen soll. Nach der Abstimmung des Europaparlaments wird sich jetzt der Europäische Rat der 27 zuständigen Fachminister mit der Verordnung befassen. Erst bei einer Einigung zwischen Parlament und Rat wird eine verbindliche Nährwertkennzeichnung festgelegt.
Erfahren Sie mehr über die Ampel-Kennzeichnung mit dem Film "Willi will die Ampel".



