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AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse

Wahltarif Bonus

Ihre Eigenbeteiligung

Der AOK-Wahltarif Bonus sieht eine Eigenbeteiligung vor. Der Eigenanteil kommt nur zum Tragen, wenn Ihr Arzt Ihnen ein Medikament verschreibt oder Sie ins Krankenhaus müssen. Für jeden Arztbesuch mit anschließendem Rezept für Medikamente wird Ihnen eine Eigenbeteiligung von 25 oder 35 Euro, für jeden Krankenhausaufenthalt 50 Euro vom Gesamtbonus abgezogen. Den möglicherweise anfallenden Eigenanteil zahlen Sie nicht sofort, er wird am Ende des Jahres mit Ihrem Gesamtbonus verrechnet.

Außerdem:

  • Der reine Arztbesuch (ohne Rezept für ein Medikament) wird nicht mitgezählt
  • Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen bleiben unberücksichtigt
  • Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Kindern und Jugendlichen werden nicht berücksichtigt
  • Eigenbeteiligungen von mitversicherten Ehegatten oder Lebenspartnern werden nicht mit berücksichtigt.

Nicht zu vergessen!
Damit Ihre Teilnahme am AOK-Wahltarif Bonus überschaubar bleibt, ist Ihr möglicher Eigenanteil auf 250 Euro bzw. 350 Euro pro Jahr begrenzt. Mit Ihrem Grundbonus sowie Gesundheitsbonus verrechnet liegt Ihr mögliches Risiko bei max. 80 Euro.

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