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AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zu den AOK-Wahltarifen

vigo select Ausland

Wann ist die Prämie zu zahlen?
Die Prämie ist im Voraus für das Kalenderjahr zu zahlen. Bei Beginn der Teilnahme im laufenden Kalenderjahr wird die Prämie anteilig berechnet.

Wann beginnt der Leistungsanspruch?
Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt mit dem Tag des Eingangs der ersten Prämienzahlung bei der AOK Rheinland/Hamburg ein und bezieht sich nur auf Leistungen, die nach diesem Datum beginnen, es sei denn, die Prämie ist noch nicht fällig geworden.

Der Anspruch auf Kostenerstattung ruht grundsätzlich bis zur vollständigen Entrichtung der Prämien sowie der der AOK Rheinland/Hamburg ggf. entstehenden Kosten, wenn eine Prämie nicht zum Fälligkeitstag gezahlt wird.

Wie lange bin ich an den Tarif gebunden?
Die Dauer der Teilnahme beträgt grundsätzlich mindestens ein Kalenderjahr.

Welche Vorteile habe ich bei Teilnahme am AOK-Wahltarif vigo select Ausland?
Ihre Vorteile sind:

  • die Absicherung der häufigsten Risiken
  • der Versicherungsschutz auch bei spontanen Auslandsreisen
  • eine zügige Abwicklung durch Bearbeitung aus einer Hand
  • keine Gesundheitsprüfung
  • keine Altersbegrenzung

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vigo select Zuzahlung

Wann ist die Prämie zu zahlen?
Die Prämie ist im Voraus für den Kalendermonat zu zahlen. Die Prämie wird jeweils am Monatsersten für den Folgekalendermonat fällig. Bei Beginn der Teilnahme im laufenden Kalendermonat wird die Prämie anteilig berechnet.

Wann beginnt der Leistungsanspruch?
Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt mit dem Tag des Eingangs der ersten Prämienzahlung bei der AOK Rheinland/Hamburg ein und bezieht sich nur auf Leistungen, die nach diesem Datum beginnen, es sei denn, die Prämie ist noch nicht fällig geworden.

Der Anspruch auf Kostenerstattung ruht grundsätzlich bis zur vollständigen Entrichtung der Prämien sowie der der AOK Rheinland/Hamburg ggf. entstehenden Kosten, wenn eine Prämie nicht zum Fälligkeitstag gezahlt wird.

Wie lange bin ich an den Tarif gebunden?
Die Dauer der Teilnahme beträgt grundsätzlich mindestens ein Kalenderjahr.

Welche Vorteile habe ich bei Teilnahme am AOK-Wahltarif vigo select Zuzahlung?
Ihre Vorteile sind:

  • die Minimierung von zusätzlichen Kosten bei stationärer Krankenhausbehandlung
  • eine zügige Abwicklung durch Bearbeitung aus einer Hand
  • keine Gesundheitsprüfungen
  • keine Altersbegrenzungen

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vigo select Ein-/Zweibettzimmer

Wann ist die Prämie zu zahlen?
Die Prämie ist im Voraus für den Kalendermonat zu zahlen. Die Prämie wird jeweils am Monatsersten für den Folgekalendermonat fällig. Bei Beginn der Teilnahme im laufenden Kalendermonat wird die Prämie anteilig berechnet.

Wann beginnt der Leistungsanspruch?
Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt mit dem Tag des Eingangs der ersten Prämienzahlung bei der AOK Rheinland/Hamburg ein und bezieht sich nur auf Leistungen, die nach diesem Datum beginnen, es sei denn, die Prämie ist noch nicht fällig geworden.

Der Anspruch auf Kostenerstattung ruht grundsätzlich bis zur vollständigen Entrichtung der Prämien sowie der der AOK Rheinland/Hamburg ggf. entstehenden Kosten, wenn eine Prämie nicht zum Fälligkeitstag gezahlt wird.

Was passiert, wenn das Krankenhaus mir das Ein- oder Zweibettzimmer nicht zur Verfügung stellt?
Sollte das Krankenhaus Ihnen die Wahlleistung nicht zur Verfügung stellen, erhalten Sie von der AOK eine Ausgleichszahlung.

Wie lange bin ich an den Tarif gebunden?
Die Dauer der Teilnahme beträgt grundsätzlich mindestens ein Kalenderjahr.

Welche Vorteile habe ich bei Teilnahme am AOK-Wahltarif vigo select Ein-/Zweibettzimmer"?
Ihre Vorteile sind:

  • die Wahl zwischen zwei Tarifvarianten
  • die Erstattung der gesetzlichen Krankenhauszuzahlungen in beiden AOK-Wahltarifen
  • eine zügige Abwicklung durch Bearbeitung aus einer Hand
  • keine Gesundheitsprüfungen
  • keine Altersbegrenzungen

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vigo select Zahn

Wann ist die Prämie zu zahlen?
Die Prämie ist im Voraus für den Kalendermonat zu zahlen. Die Prämie wird jeweils am Monatsersten für den Folgekalendermonat fällig. Bei Beginn der Teilnahme im laufenden Kalendermonat wird die Prämie anteilig berechnet.

Wann beginnt der Leistungsanspruch?
Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt mit dem Tag des Eingangs der ersten Prämienzahlung bei der AOK Rheinland/Hamburg ein und bezieht sich nur auf Leistungen, die nach diesem Datum beginnen, es sei denn, die Prämie ist noch nicht fällig geworden.

Der Anspruch auf Kostenerstattung ruht grundsätzlich bis zur vollständigen Entrichtung der Prämien sowie der der AOK Rheinland/Hamburg ggf. entstehenden Kosten, wenn eine Prämie nicht zum Fälligkeitstag gezahlt wird.

Wie lange bin ich an den Tarif gebunden?
Die Dauer der Teilnahme beträgt grundsätzlich mindestens ein Kalenderjahr.

Welche Vorteile habe ich bei Teilnahme am AOK-Wahltarif vigo select Zahn?
Ihre Vorteile sind:

  • die Absenkung des eigenen Kostenanteil
  • ein finanzielles Polster für Zahnersatzleistungen neben der Regelversorgung
  • eine zügige Abwicklung durch Bearbeitung aus einer Hand
  • keine Prämienaufschläge für fehlende nicht ersetzte Zähne
  • keine Altersbegrenzungen

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vigo select Zahnprophylaxe

Wer kann den AOK-Wahltarif vigo select Zahnprophylaxe wählen?
Der Tarif kann für Versicherte gewählt werden, wenn das 16., nicht aber das 26. Lebensjahr vollendet ist.

Wie lange bin ich an den Tarif gebunden?
Die Dauer der Teilnahme beträgt mindestens ein Kalenderjahr.

Wann beginnen die Teilnahme und der Leistungsanspruch?
Die Teilnahme an dem Tarif beginnt mit dem Tag, an dem die schriftliche Willenserklärung bei der AOK Rheinland/Hamburg oder der AOK-Zahnklinik eingeht, frühestens jedoch mit dem von Ihnen gewählten Termin und frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres.

Wie oft kann ich die Vorsorgeleistung in Anspruch nehmen?
Sie können je Kalenderjahr eine Vorsorgeleistung in Anspruch nehmen.

Welche Vorteile habe ich bei der Teilnahme an dem AOK-Wahltarif vigo select Zahnprophylaxe?
Ihre Vorteile sind:

  • kostenlose zusätzliche Zahnprophylaxe einschließlich der professionellen Zahnreinigung
  • keine Vorleistung, wenn die erbrachten Vorsorgeleistungen in der AOK-Zahnklinik erfolgen
  • eine zügige Abwicklung durch Bearbeitung aus einer Hand
  • keine Gesundheitsprüfung
  • intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege

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vigo select Kieferorthopädie

Wann ist die Prämie zu zahlen?
Die Prämie ist im Voraus für das Kalenderjahr zu zahlen. Bei Beginn der Teilnahme im laufenden Kalenderjahr wird die Prämie anteilig berechnet.

Wie lange bin ich an den Tarif gebunden?
Die Dauer der Teilnahme beträgt mindestens ein Kalenderjahr.

Wann beginnt der Leistungsanspruch?
Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt mit dem Tag des Eingangs der ersten Prämienzahlung bei der AOK Rheinland/Hamburg ein und bezieht sich nur auf Leistungen, die nach diesem Datum beginnen, es sei denn, die Prämie ist noch nicht fällig geworden.

Der Anspruch auf Kostenerstattung ruht grundsätzlich bis zur vollständigen Entrichtung der Prämien sowie der der AOK Rheinland/Hamburg ggf. entstehenden Kosten, wenn eine Prämie nicht zum Fälligkeitstag gezahlt wird.

Welche Vorteile habe ich bei der Teilnahme an dem AOK-Wahltarif vigo select Kieferorthopädie?
Ihre Vorteile sind:

  • Kostenerstattung der Eigenanteile gemäß § 29 Abs. 2 SGB V während der Behandlung und nicht erst, wenn die kieferorthopädische Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde
  • Günstige Jahresprämie in Höhe von 12,00 Euro
  • Kostenerstattung für die Zeit der Teilnahme an dem Tarif, auch wenn die KFO-Behandlung bereits vor Beginn der Teilnahme am Tarif begonnen hat oder der Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung aufgestellt wurde
  • Eine zügige Abwicklung durch Bearbeitung aus einer Hand 
  • Keine Gesundheitsprüfung

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vigo select Häusliche Krankenpflege

Wer kann den AOK-Wahltarif vigo select Häusliche Krankenpflege wählen?
Der AOK-Wahltarif vigo select Häusliche Krankenpflege kann für Versicherte gewählt werden, die das 12., nicht aber das  60. Lebensjahr vollendet haben und deren Wohnsitz in Deutschland liegt. Eine Teilnahme an dem AOK-Wahltarif ist leider nicht möglich, wenn Pflegebedürftigkeit nach dem 11. Sozialgesetzbuch (Einteilung nach Pflegestufen) vorliegt und bereits eine nicht nur vorübergehende Aufnahme in ein Alten-, Altenpflege- oder Pflegeheim erfolgt ist.

Wann ist die Prämie zu zahlen?
Die Prämie ist im Voraus für den Kalendermonat zu zahlen. Die Prämie wird jeweils am Monatsersten für den Folgekalendermonat fällig. Bei Beginn der Teilnahme im laufenden Kalendermonat wird die Prämie anteilig berechnet.

Wann beginnen die Teilnahme und der Leistungsanspruch?
Die Teilnahme an dem Tarif beginnt mit dem Tag, an dem die schriftliche Willenserklärung bei der AOK Rheinland/Hamburg eingeht, frühestens jedoch mit dem von Ihnen gewählten Datum und frühestens mit Vollendung des 12. Lebensjahres.

Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass Sie bei Eintritt des Pflegebedarfs unmittelbar zuvor ununterbrochen mindestens ein Jahr am Tarif teilgenommen und die vollständigen Prämien entrichtet haben. Zusätzlich muss der Pflegebedarf durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Wie lange bin ich an den Tarif gebunden?
Die Dauer der Teilnahme beträgt grundsätzlich mindestens ein Kalenderjahr.

Welche Vorteile habe ich bei der Teilnahme am AOK-Wahltarif vigo select Häusliche Krankenpflege?
Ihre Vorteile sind:

  • Kostenerstattung aus Leistungen der Grundpflege (Hilfestellungen bei der Körperpflege oder Essen)
  • Kostenerstattung aus Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung (Hilfestellungen im Haushalt wie putzen, einkaufen oder Wäschewaschen )
  • Leistung bis zu 5 Jahre mit Prämienfreiheit
  • eine zügige Abwicklung durch Bearbeitung aus einer Hand
  • keine Gesundheitsprüfung

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Selbstbehalttarif

Wer kann den AOK-Selbstbehalttarif wählen?
Jeder, der seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst mitgestalten möchte. Sie können allerdings nicht teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden z. B. von der Arbeitsagentur für Arbeitslosengeld-Bezieher.

Wann wird mein Bonus ausgezahlt?
Der Bonus wird im zweiten Quartal des jeweils folgenden Jahres von der AOK Rheinland/Hamburg überwiesen. Ein vom Kunden zu leistender Selbstbehalt ist ebenfalls im zweiten Quartal zu zahlen.

Kann ich auch während eines Jahres in einen Tarif einsteigen?
Sie können jederzeit einsteigen. Die Bonusbeträge gelten dann anteilig.

Wie lange gilt meine Tarifwahl?
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für drei Jahre bereit, am Selbstbehalttarif teilzunehmen und bei Ihrer AOK Rheinland/Hamburg versichert zu bleiben. In besonderen Fällen - zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Arbeitslosengeld erhalten - haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

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Besondere Versorgungsformen

Wer kann den AOK-Wahltarif für besondere Versorgungsformen wählen?
Wenn Sie sich zu der Teilnahme an einem Vertrag der Integrierten onkologischen Versorgung oder an dem strukturierten Behandlungsprogramm AOK-Curaplan Brustkrebs entschieden haben, nehmen Sie automatisch an dem AOK-Wahltarif für besondere Versorgungsformen teil. Es sei denn, Sie widersprechen ausdrücklich der Teilnahme.

Wie lange gilt meine Tarifwahl?
Die Dauer der Teilnahme richtet sich individuell nach den Verträgen der Integrierten onkologischen Versorgung bzw. nach Ihrer Teilnahme an dem strukturierten
Behandlungsprogramm AOK-Curaplan Brustkrebs.

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