Drucken

verpflichtende Vorsorgeuntersuchung?

Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren sind, müssen sich in Deutschland im Alter von 20 bis 22 Jahren einmal von ihrer Frauenärztin bzw. ihrem Frauenarzt über die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs beraten lassen. Bei diesem Arztbesuch wird nicht automatisch eine Vorsorgeuntersuchung mit PAP-Abstrich [?] gemacht. Darüber entscheiden Sie mit Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin.

Die Durchführung des Beratungsgesprächs muss von Frauenärzten und Frauenärztinnen schriftlich bestätigt werden. Frauen, die später einmal tatsächlich an Gebärmutterhalskrebs erkranken und keine Beratung in Anspruch genommen haben (oder keine Bestätigung haben), müssen sonst zwei statt ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens für medizinische Leistungen dazubezahlen. Ob zusätzlich zum Beratungsgespräch eine Untersuchung stattgefunden hat oder nicht, hat keinen Einfluss auf die spätere Zuzahlung [47].