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PAP-Befunde

  Befund   Empfehlung
PAP 0 Zellabstrich unbrauchbar   Wiederholung des PAP-Abstrichs
PAP I/II Normalbefund ("unauffälliger" Befund). Es wurden normal aussehende ("unauffällige") Zellen der Schleimhaut gefunden.
Bei PAP II finden sich unbedeutende Zellveränderungen. oder eine erhöhte Anzahl von Bakterien /weißen Blutzellen als Zeichen einer Entzündung.
Bei Vorliegen einer Entzündung folgt eine lokale Behandlung. Der PAP Abstrich wird im Rahmen der nächsten Vorsorgeuntersuchung (üblicherweise in einem Jahr) wiederholt.
PAP III Der Befund ist unklar. Es wurden Veränderungen der Zellen der Schleimhaut gefunden, die sich nicht eindeutig als bös- oder gutartig einstufen lassen. Eine eindeutige Beurteilung ist nicht möglich.   Der PAP Abstrich muss kurzfristig kontrolliert werden. Eventuell sind zusätzliche Untersuchungen und Kontrollen (z.B. Lupenbetrachtung der Scheide und des Muttermundes = Kolposkopie) notwendig, um ein genaues Ergebnis zu erhalten.
PAP IIID Es wurden leichte bis mittelschwere Veränderungen der Zellen der Schleimhaut (Dysplasien) gefunden (CIN 1-2). Sofortige Lupenbetrachtung der Scheide und des Muttermundes (Kolposkopie) und PAP-Abstrich nach 3-6 Monaten. Meist kann bei leichten bis mittel schweren Veränderungen der Zellen der Schleimhaut (CIN 1 und 2) zugewartet werden, da sich viele der Zellveränderungen noch von selbst zurückbilden. Bei Wiederholtem PAP IIID muss Gewebe entnommen werden (Biopsie). Erst danach wird über das weitere Vorgehen entschieden.
PAP IVa und b

Es wurden schwere Zellveränderungen gefunden. Es besteht der Verdacht auf eine höhergradige Vorstufe (a) eines bösartigen Gebärmutterhals-
krebses (CIN 2-3) oder auf Gebärmutterhalskrebs (b) selbst

  Sofortige Lupenbetrachtung der Scheide und des Muttermundes (Kolposkopie) mit Gewebeentnahme (Biopsie). Erst danach wird über das weitere Vorgehen entschieden. Bei Bestätigung von schweren Zellveränderungen (CIN 2-3) muss eine Operation (Konisation) durchgeführt werden.
PAP V Im Abstrich sind eindeutig Zellen eines Gebärmutterhalskrebs oder eines anderen bösartigen Tumors zu erkennen. Sofortige Lupenbetrachtung der Scheide und des Muttermundes (Kolposkopie) mit Gewebeentnahme (Biopsie). Danach wird über das weitere Vorgehen entschieden.