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Aussage des PAP-Tests

Mit dem PAP-Abstrich alleine kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob eine Frau an Gebärmutterhalskrebs erkrankt ist oder nicht [12]. Das kommt daher, dass
  1. krankhaft veränderte Zellen bei der Zellentnahme nicht "erwischt" werden oder im Labor bei der Betrachtung von 150.000 Zellen pro Glasplättchen im Mikroskop "übersehen" werden können.
    • 30 bis 50 von 100 schweren Zellveränderungen werden durch den PAP-Test allein nicht erkannt [12].
  2. harmlose Veränderungen, beispielsweise durch Entzündungen, nicht immer eindeutig von Zellveränderungen unterschieden werden können [12].
    • 5 von 100 getesteten, gesunden Frauen erhalten einen auffälligen PAP-Befund [12].
  3. unterschiedliche Untersucher zu verschiedenen Ergebnissen kommen können [12].
    • Die Entnahme der Zellen und deren Betrachtung sind derzeit in Deutschland nicht qualitätsgesichert [12]. Es können also Unterschiede in der Untersuchungsqualität zwischen einzeln Frauenärzten und -ärztinnen aber auch zwischen verschiedenen Labors vorkommen.

Ein auffälliger Befund im PAP-Abstrich [?] bedeutet also nicht immer, Krebs oder eine Krebsvorstufe zu haben. Genauso bedeutet auch ein Normalbefund nicht immer, tatsächlich gesund zu sein.
Bei auffälligen PAP-Befunden sollen anschließend weitere Untersuchungen wie die Lupenbetrachtung des Muttermundes (Kolposkopie) und die Gewebeentnahme (Biopsie) mehr Sicherheit geben [12].