PAP-Befunde
| Befund | Empfehlung | ||
|---|---|---|---|
| PAP 0 | Zellabstrich unbrauchbar | Wiederholung des PAP-Abstrichs | |
| PAP I/II | Normalbefund ("unauffälliger" Befund). Es wurden normal aussehende ("unauffällige") Zellen der Schleimhaut gefunden. Bei PAP II finden sich unbedeutende Zellveränderungen. oder eine erhöhte Anzahl von Bakterien /weißen Blutzellen als Zeichen einer Entzündung. | ![]() | Bei Vorliegen einer Entzündung folgt eine lokale Behandlung. Der PAP Abstrich wird im Rahmen der nächsten Vorsorgeuntersuchung (üblicherweise in einem Jahr) wiederholt. |
| PAP III | Der Befund ist unklar. Es wurden Veränderungen der Zellen der Schleimhaut gefunden, die sich nicht eindeutig als bös- oder gutartig einstufen lassen. Eine eindeutige Beurteilung ist nicht möglich. | Der PAP Abstrich muss kurzfristig kontrolliert werden. Eventuell sind zusätzliche Untersuchungen und Kontrollen (z.B. Lupenbetrachtung der Scheide und des Muttermundes = Kolposkopie) notwendig, um ein genaues Ergebnis zu erhalten. | |
| PAP IIID | Es wurden leichte bis mittelschwere Veränderungen der Zellen der Schleimhaut (Dysplasien) gefunden (CIN 1-2). | ![]() | Sofortige Lupenbetrachtung der Scheide und des Muttermundes (Kolposkopie) und PAP-Abstrich nach 3-6 Monaten. Meist kann bei leichten bis mittel schweren Veränderungen der Zellen der Schleimhaut (CIN 1 und 2) zugewartet werden, da sich viele der Zellveränderungen noch von selbst zurückbilden. Bei Wiederholtem PAP IIID muss Gewebe entnommen werden (Biopsie). Erst danach wird über das weitere Vorgehen entschieden. |
| PAP IVa und b | Es wurden schwere Zellveränderungen gefunden. Es besteht der Verdacht auf eine höhergradige Vorstufe (a) eines bösartigen Gebärmutterhals- | Sofortige Lupenbetrachtung der Scheide und des Muttermundes (Kolposkopie) mit Gewebeentnahme (Biopsie). Erst danach wird über das weitere Vorgehen entschieden. Bei Bestätigung von schweren Zellveränderungen (CIN 2-3) muss eine Operation (Konisation) durchgeführt werden. | |
| PAP V | Im Abstrich sind eindeutig Zellen eines Gebärmutterhalskrebs oder eines anderen bösartigen Tumors zu erkennen. | ![]() | Sofortige Lupenbetrachtung der Scheide und des Muttermundes (Kolposkopie) mit Gewebeentnahme (Biopsie). Danach wird über das weitere Vorgehen entschieden. |





Schlecht

