Häusliche Pflegehilfe/Pflegesachleistung
Häusliche Pflegehilfe/Pflegesachleistung
Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Häusliche Pflegehilfe wird durch geeignete Pflegekräfte erbracht, die entweder von der Pflegekasse oder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen - mit denen die AOK-Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat - angestellt sind.
Für den Einsatz ambulanter Pflegedienste zahlt die Pflegekasse monatlich in der
- Pflegestufe I: bis zu 450 Euro,
- Pflegestufe II: bis zu 1.100 Euro,
- Pflegestufe III: bis zu 1.550 Euro,
und in besonders schweren Fällen bis zu 1.918 Euro.

