Pflegegeld
Pflegegeld
Für die Pflege zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen erhalten Versicherte monatlich
- Pflegestufe I: 235 Euro,
- Pflegestufe II: 440 Euro,
- Pflegestufe III: 700 Euro.
Sie haben damit die Möglichkeit, die pflegerische Versorgung selbst zu organisieren.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen mindestens einmal im Halbjahr (bei Pflegestufe I und II) beziehungsweise einmal im Vierteljahr (bei Pflegestufe III) eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst abrufen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegepersonen. Auch Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, ohne Pflegestufe können halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Die Kosten für diesen Einsatz übernimmt die AOK-Pflegekasse. Eine Zuzahlungspflicht besteht hier nicht.

